Zwangsversteigerung von Bank initiiert , wie erfolgt Löschung der Sicherungshypothek des Finanzamt aus dem Grundbuch?

1 Antwort

Andre:

Nach Befriedigung des Finanzamts hat der Objekteigentümer Anspruch auf Aushändigung der Bewilligung zur Löschung der Sicherungshypothek im Grundbuch.

Kommt es zur Durchführung der Zwangsversteigerung, erfolgt die Befriedigung aus dem Gebot des Bieters, soweit dieses ausreicht. Die Sicherungshypothek wird dann von amtswegen gelöscht.

Hat die Sicherungshypothek Grundbuchrang v o r der Bank-Grundschuld (eher selten) , bleibt sie, falls das das Finazamt den Beitritt nicht erklärt, bestehen und ist vom Ersteher zu übernehmen.

Hat hingegen das Finanzamt den Beitritt erklärt, wird es als betreibende Gläubigerin aus dem Erlös vor der Bank befriedigt.