Zwangsversteigerung ab wann bekommt der neue Eigentümer die Miete?
Hallo, ich habe eine Wohnung ersteigert. Angeblich soll nun jetzt ein Untervermieter vorhanden sein, daher verzögert sich die Leerung der Immobilie. Wie ist es mit den Mieteinnahmen? Muss der Untervermieter ab dem Beschluss an mich zahlen? Wie geh ich da am besten vor?
3 Antworten

Der Lasten-Nutzenübergang ist ab dem Zeitpunkt des Zuschlags. Hier setze ich voraus, dass Du alle beteiligten Personen über den Wechsel informiert hast.
Das bedeutet, dass Du ab dann Anspruch auf die Mietzahlungen hast.
Problem ist lediglich, dass das nur gegenüber einem Mieter gilt, mit welchem Du einen Mietvertrag hast.
Jetzt kommen aber §§ 987, 990 BGB ins Spiel. Gegenüber dem Untermieter hast Du einen Entschädigungsanspruch.
Lies zu der recht komplexen Thematik hier genauere Infos nach:

Es soll ja vorkommen dass ein Eigentümer die Immobilie untervermietet weil er denkt dass sich dadurch Zeit gewinnen lässt.
Dem ist ja nicht so.