Zwangsgeld bei einer Steuererstattung??

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jedes Amt, teilweise sogar jeder Bezirk, hat da seine eigene Vorgehensweise. Wenn Du eine Weile dabei bist, kannst Du versuchen die dort auf Vernunft zu trimmen, wo bei deren Vorgang, noch am Besten ist.

Einfach Lohnersatzleistungen reinschätzen, für die es keine Grundlage gibt ist meines Erachtens der falscheste Weg. Genauso wie künstliche Nachzahlungen oder Nullerklärungen. Es hat mich etwas Stress gekostet, aber ich hab es durchgesetzt, dass wir im Notfall auch Erstattungen schätzen.

Fakt ist jedoch. Wenn das Finanzamt jemanden auffordert eine Erklärung abzugeben, hat dieser eine Erklärung abzugeben. Wenn wir jemanden aufgefordert haben, dürfen wir auch alle Zwangsmaßnahmen durchführen, und wir dürfen den am Ende auch schätzen. Wobei dann eine Erstattung zu schätzen, ist auch nicht im Sinne des Erfinders, dann lieber gar keine Schätzung und das Verfahren einstellen. Ich bin eine Verfechter des Mottos: "Lieber gar keine Schätzung, als eine wissentliche falsche Schätzung."

Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Schätzungen und Zwanggeldern.

  • Wenn ein Stpfl. seine Erklärung nciht abgibt, kann man das Zwangsmittel des Zwangsgeldes anwenden.

  • Man kann auch schätzen.

Aber die Vorgehensweise ist absolut logisch, wenn man keine Anzeichen für andere einkunftsarten hat und grundsätzlich von einem korrekten Lohnsteuerabzug ausgeht, in den Fällen das Zwangsgeld zu nutzen und nciht zu schätzen.

Eine Schätzung ohne entsprechende Grundlagen könnte Ermessenfehlgebrauch sein.

Aber was ist Dein Motiv Deine Ausbildung in einer Finazcmmunity abzurunden, anstatt die Fachiteratur in Deinem Amt zu befragen?