zwangseintrag ins Grundbuch.
Habe bei einem Schuldner eine Zwangseintragung über eine Schuld von 40.000 € in sein Grundbuch veranlast.Stimmt das dass ein Käufer oder bei einer Zawngsversteigerung der Inmobilie beim Kauft oder ersteigerung mit einem Gerichtsbeschluss die Zwangseintragung Löschen lassenkann. Ich habe schon gehört das man es bei einem Bestehenden Wohnrecht machen kann.
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Nein, das geht nicht. Mit deiner Eintragung einer Sicherungshypothek bist du gesichert, außer es gibt vorrangige Eintragungen, so dass bei einer Zwangsversteigerungen nurmehr diese bedient werden könnten. Aber ein Verkauf geht nicht, wenn du nicht einverstanden bist. Und das wirst du ja nur sein, wenn du ebenfalls aus dem Verkaufserlös befriedigt wirst.