Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Anzeige bestehen?

2 Antworten

Der Zweck der Prüfung betrifft vor allem die "Sicherheit im Luftverkehr".

Bei Straftaten stellt die Rechtsprechung die Zuverlässigkeit nur in Frage, wenn mit dieser Straftat eine direkte Gefährdung entweder der Sicherheit im Luftverkehr verbunden ist oder mit Gewaltanwendungen. Bei anderen Straftaten kann die Zuverlässigkeit trotzdem gegeben sein. Wobei sicher eine Gesamtwürdigung erfolgen wird. Das heißt, es wäre denkbar, dass Du die Zuverlässigkeit sogar dann bescheinigt bekommen könntest, wenn Du wegen Diebstahls verurteilt worden wärst. Und es geht immer zur Staatsanwaltschaft, auch wenn nichts dran ist. Denn nur die können / dürfen das Verfahren beenden.

Ein Diebstahl beeinträchtigt normalerweise nicht die Sicherheit im Luftverkehr. Das wäre eher der Fall, wenn Du einen Passagier verprügelt hättest oder im Verdacht sehen würdest, Mitglied einer Terrororganisation zu sein. Bei letzterem könnte ein bloßer Verdacht ausreichen. Bei Diebstahl aber sicher nicht.

Bevor die eine Entscheidung treffen, müssen sie Dich anhören. D.h. Du bekommst vor der Entscheidung Gelegenheit, Dich zu äußern. Und wenn das Verfahren ohnehin eingestellt werden soll, dann wird das kein Problem sein. Ich glaube nicht, dass Du ein Problem bekommen wirst.

Ich würde einfach den Antrag stellen und warten was passiert.

Viel Glück!

Das wird immer im Einzelfall entschieden.

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