Zusatzbeitrag DAK - muss 11jährige Halbwaise bezahlen?

2 Antworten

Ich habe das gleiche Problem mit meinem 12 Jährigen Sohn. Auch mir hat die DAK geantwortet das er ja mit seiner Halbweisenrente Einkommen hätte und den Beitrag davon bezahlen soll. Nun ist, meiner Meinung nach, die Halbweisenrente nicht dazu gedacht unsere Krankenkassen zu finanzieren, zumal mein Sohn dort Pflichtversichert ist und ich ihn gar nicht als Mitversicherten anmelden darf. Ich kann mir nicht vorstellen das dieser Umstand Sozialrechtlich korrekt ist und werde vorsorglich Widerspruch einlegen, damit im Falle der Gesetzesänderung die Beiträge wieder zurück kommen. Aber zahlen muß ich erst mal! PS: Jetzt wird mein Sohn auch noch dafür bestraft das seien Mutter gestorben ist!

Hallo zusammen

nein deine Tochter wird dafür nicht vor Gericht gestellt...aber das ausstehende Geld wird dann von der Krankenkasse direkt von dem Geld deiner Tochter eingezogen plus die Gebühren die dadurch entstanden sind.

Aber auch wir sind davon betroffen und diese Aussage wurde mir heute Morgen unmissverständlich von der BKK Gesundheit mitgeteilt.

Vorallendingen ist es einfach nur unfair. Ich war bis vor 1,5 Jahren Hartz IV-Empfängerin bin dann durch den Tod des Vaters meiner Töchter in den "Genuss" der Rente gekommen. Mit dem offensichtlichen Vorteil, 80 Euro im Monat mehr zu haben als mit Hartz IV. Aber dabei sollte man nicht vergessen, das ich davon solche Dinge wie z.b. Landschulheim und Bücher selber bezahlen muss. Also wiederrum doch kein Vorteil. Eine Mama mit Hartz IV bekommt dieses vom Staat bezahlt. Und nun soll ich auch noch die Ungerechtigkeit schlucken, das ich nur weil ich für die Kinder die Rente bekomme, dann den Zusatzbeitrag mal 3 x zahlen soll.

Leider habe ich nur noch diesen Monat arbeit und danach wird auch mich dieser Mehrbeitrag für die Kinder richtig heftig treffen.

Es ist einfach nicht fair das unseren Kinder dieses abgezogen werden soll. Eigentlich sollte die Halbwaisenrente das fehlende Unterhaltsgeld des Vaters ausgleichen und nicht als Einkommen gewertet werden. Das wird bei anderen Kindern, die Unterhalt vom Vater bekommen auch nicht als Einkommen gewertet.

Hoffe habe nicht zu durcheinander geschrieben, da ich im moment noch ziemlich am kochen bin. Vielleicht hat ja jemand eine Idee wie dieses Problem zu lösen ist.

Lg Anderl