Gibt es einen Zusammenhang zwischen Grund- und Bodenanteil und Grundstückswert?

3 Antworten

Der einheitswertbescheid ist die Basis für grundsteuermeßbetrag und somit die Grundsteuer. Hier hat die %-ale Aufteilung keine Wirkung.

Bei der Aufteilung von Grund und Boden und Gebäudewert, geht es um Abschreibung und Einkommensteuer. Der Einheitswert hat hier keine Bedeutung, sondern der KauFpreis.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Diese Abweichung ist völlig normal - beide Vorgänge haben miteinander nichts zu tun.

Nehmen Sie das Angebot an - es ist absolut im Rahmen. 

Zwar könnten Sie jetzt anfangen zu streiten, was aber nachteilig ausgehen könnte.

Es gibt einen bestimmten Modus, nach dem das Finanzamt den Anteil G+B ausrechnen kann. Dieser wird aber nur angewandt, wenn es zu Streitigkeiten kommt oder der Verdacht auf einen sehr hohen Anteil vorliegt (z.B. Ruinen).

Je nach Lage der Immobilie (Stadtzentrum von Düsseldorf oder Nähe polnische Grenze) gibt es Durchschnittswerte, die in der Regel zum Ansatz kommen.

Es gibt eine Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung des Kaufpreises auf Grundstücksanteil und Gebäude, die Du für die Überprüfung nutzen solltest:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2014-04-11-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html