Zusammenfassende Meldung auch bei Verkäufen an Privatpersonen ins EU-Ausland?
Muss die Zusammenfassende Meldung beim BZSt auch für jeden einzelnen Verkauf an eine Privatperson im EU-Ausland erfolgen? Die Grenze von jährlichen 10.000 € wird hier nicht überschritten und die Verkäufe sind ausschließlich digital (kein physischer Versand).
1 Antwort
Nein, nur die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die an Unternehmer ausgeführt werden sind zu melden.
Ja, ich führe die Leistung aus (Bereitstellung von Werbeflächen) und erhalte von Google AdSense monatliche Zahlungen dafür. Google führt die Steuer in Irland ab (wo es sitzt) und überweist mir monatlich den Netto-Betrag.
Besten Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten! :)
Ich hätte dazu doch noch eine Frage: Wie sieht es bei Rechnungen aus dem EU-Ausland aus die ich bezahle? D.h. die Leistung erbringt das ausländische Unternehmen an mich. Konkret kaufe ich etwas bei einem französischen Unternehmen, dieses stellt mir eine Rechnung mit ausgewiesener deutscher Umsatzsteuer aus, die ich dann bei der USt-Voranmeldung auch geltend mache. Muss eine solche Transaktion auch in die ZM oder geht es bei der ZM ausschließlich um Situationen in denen ICH Geld erhalte?
Und bei Zahlungen die man von Unternehmen erhält? Respektive Google AdSense mit Sitz in Irland, dass mir monatliche Netto-Zahlungen zukommen lässt und die Steuer in Irland selbst abführt?