Zusammen ziehen mit meinem Freund !?
Hallo ihr Lieben, ich bin 19 Jahre alt und wohne mit meinem 4 Monate alten Sohn in eine 2-Raum Wohnung. Mein Freund (28 Jahre alt und Kindsvater) möchte sich bei uns mit anmelden/ einziehen. Wir beide beziehen ALG2. Er hat einen 1,50 Job (Maßnahme vom Jobcenter) und ich bin noch ein Jahr in Elternzeit. Was kommt alles auf uns zu, welche Ämterwege, was muss ich wo melden bzw beantragen, was muss ich dem Jobcenter sagen oder sogar fragen ..? Ich weiß über dieses Thema nicht wirklich bescheid und hoffe, ihr könnt mir da bitte helfen. Ich bedanke mir jetzt schon. Eure Pitti
2 Antworten
Hallo "MeinLeben"
Natürlich könnt und dürft Ihr zusammenziehen, dadurch dürft Ihr Euch zu dritt dann sogar eine etwas größere und teurere Wohnung nehmen (wobei auch das mit der Arge VORHER zu klären ist) und weiterhin ALG2 (=Hartz4) beziehen. ABER es wird für Euch in Summe etwas weniger ALG2 Leistungen geben als bisher:
- Falls Du bisher den Zuschlag für alleinerziehenden erhälst, fällt dieser ab dem Zusammenzug dann weg (weil Du bist ja nicht mehr alleinerziehend)
- Bisher hast Du und Er vermutlich jeweils den vollen Regelsatz von 374€ bekommen. Aber da man vermutet durch gemeinsames haushalten Geld zu sparen, gibt es für Euch zusammen dann "nur" 673,6€ für Euch beide zusammen (statt 2x 374 = 748; details siehe: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html)
- Ihr müsst den Umzug selbst organisieren und finanzieren, da privat veranlasst. Ob es für die "familienzusammenführung" eine Ausnahmeregelung gibt welche doch (Teile der) Umzugskosten übernimmt, weiß ich nicht.
- Auf jeden Fall der Arge VORHER bescheid geben und nach dem Umzug soll/muss er sich neu anmelden/ummelden und bei der neuen Arge einen Termin machen
Wünsche der jungen Familie VIELE GLÜCK und ERFOLG :)
Für die Ummeldung muss dein Freund ganz einfach zum Ortsamt gehen und sich ummelden. Vorher solltet ihr beide jedoch entsprechende Änderungsanträge beim Amt stellen. Hierzu am besten direkt einmal zur ARGE gehen und nach entsprechenden Formularen fragen. Dadurch dass ihr zusammenzieht werdet ihr vermutlich direkt als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Da ihr beide ALG II empfangt heißt dieses, dass eure Leistung etwas reduziert wird. Ob Kosten im Rahmen des Umzugs deines Freunds übernommen werden, sollte ebenfalls bei der ARGE erfragt werden.