Zur Schwester ziehen?

2 Antworten

Deine Schwester wird ja vermutlich nicht vom jobcenter eine so grosse Mietwohnung bezahlt bekommen, dass dort auch Platz für Dich und Deinen Sohn übrig ist?

Eventuell handelt es sich eher um Wohneigentum.

Und dann gilt umso mehr der Rat, das Ganze vorher mit dem jobcenter abzuklären.

du musst dir unbedingt den geplanten Umzug im JC genehmigen lassen !

Um keine unnötigen Probleme( u.a. Wohnungsgröße ?) zu bekommen ist es angebracht, sich auch beim zukünftigen Vermieter das ok für dieses Zusammenziehen zu holen.