Zum Trennungsunterhalt verpflichtet? Kind untergejubelt und Ausland?
Hallo liebe Community,
Nach 3 Jahren toxischer Ehe und 8 Jahren Beziehung habe ich mich überwunden und die Scheidung zu meiner Frau eingereicht. Als ich ihr die Scheidung kommuniziert habe, hat Sie mir mitgeteilt, dass sie von mir Schwanger ist.
Alle bemühungen und Worte haben nichts geholfen. Eine Abtreibung kam für Sie nicht in Frage - Trotz Verhütung ist Sie das erste mal in knapp 12 Jahren schwanger.
Meine Tochter ist zur Welt gekommen und wurde mir von Anfang an trotz bemühungen entzogen. Meine Frau hat sich auf einen neuen Partner eingelassen, dieser ist leider mehrmals vorbestraft und drogenabhängig.
Ich habe daraufhin von meiner Frau gefordert das Sie zumindest meine Tochter aus dieser neuen Beziehung fernhält ich sonst das Jugendamt benachrichtige.
Daraufhin beschloss Sie nach England zu ihrer Familie zu ziehen. Nach einigen Monaten hin und her habe ich jetzt das schreiben von der Kanzlei erhalten die Sie vertritt. Die Forderung beläuft sich aktuell auf 2100€ monatlich - 430 EUR Unterhalt für meine Tochter und 1740€ Unterhalt für sie.
Ich sträube mich wirklich nicht für meine Tochter Unterhalt zu zahlen aber in Anbetracht der Tatsache das ich nur 2600€ in der Steuerklasse 1 verdiene wird mir das finanziell das Genick brechen. Ich habe im Jahr 2020 aufgrund glücklichen Bonuszahlungen Durchschnittlich 4500€ netto verdient. Das ist absolutk keine konstante und 2100€ jeden Monat über die nächsten 3 Jahre an jemanden zahlen der mir meinte Tochter fernhält mich betrügt und hintergeht....
Ich bin am verzweifeln....
4 Antworten
aber in Anbetracht der Tatsache das ich nur 2600€ in der Steuerklasse 1 verdiene wird mir das finanziell das Genick brechen.
Also etwas schmunzeln ......
hinsichtlich irgendwelcher Trennungsunterhaltsforderungen gilt Dein reales Einkommen und nicht die besonderen Boni in 2020.
Desweiteren Trennungunterhalt gibt es max. während des Trennungsjahres. Ansonsten käme ( bis zum vollendeten 3. Lj. des Kindes Betreuungsunterhalt in Betracht ..... allerdings beides ergänzend .... also wie hoch wäre das Elterngeld, welches sie bezieht ?
Und ... ist Deine Vaterschaft gesichert?
Außerdem die Beitreibung evtl. Trennungs-/ BetreuungsUnterhaltsansprüche aus einem Drittland dürfte sich im Falle X als sehr, sehr schwierig erweisen.
Der Unterhalt für Sie ist, finde ich, masslos übertrieben. Du solltest dir da Unterstützung holen. Abgesehen davon, zieht sie weiter weg als 200km, dann benötigt sie deine Zustimmung. Und, wie will sie denn die Kohle einfordern, wenn sie garnicht mehr hier lebt? Das Jugendamt ist nicht mehr für sie zuständig
Fachanwalt für Familienrecht konsultieren. Das kann in einem Forum nicht gelöst werden.
Ausserdem würde ich einen Vaterschaftstest verlangen.
Ist das ganz sicher dein Kind??