Zugang der Kündigung?
Hallo,
ich möchte bei meinem bisherigen Arbeitgeber kündigen, da ich einen neuen Job gefunden habe. Die Kündigung muss bis zum 28.2. erfolgen, damit ich die Frist wahre. Noch ist kein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben, darauf warte ich noch, bevor ich tätig werde.
Ich bin in folgender Situation: Ich wohne und arbeite im Ort A, mein Chef wohnt und arbeitet in Ort B und die Personalabteilung /Verwaltung sitzt an Ort C. Alle Orte sind weit voneinander entfernt.
Wie kann ich sicherstellen, dass die Kündigung zum richtigen Zeitpunkt zugeht und wirksam wird? Ist es eine Option, die Kündigung persönlich Do. oder Fr. unserer Sekretärin an Ort A zu geben und zu achten, dass diese einen Eingangsstempel bekommt, bevor sie an die Personalabteilung oder den Chef weitergeleitet wird? Dort wird sie sicher nicht mehr diese Woche ankommen. Ich würde mir dann noch eine Kopie der Kündigung mit Eingangsstempel aushändigen lassen.
2 Antworten
Ich würde mir dann noch eine Kopie der Kündigung mit Eingangsstempel aushändigen lassen.
Fangen wir mit dem letzten Satz an ..... einen Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung, dass Du Deine Kündigung fristgerecht eingereicht hast, gibt es nicht.
Soweit für Deinen AV eine Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB - 4 Wochen zum 15. bzw. zum Monatsschluss - gilt, dann reicht es, wenn Deine Küdigung Deinem Chef bis zu 3. März vorliegt.
Du kannst Deine Kündigung Deinem Chef vorlegen und musst diese nicht zwingend an seine / die Personalabteilung schicken.
Die gesetzlichen Kndigungsfristen findest Du im von mir genannten § 622 BGB :
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Schick die Kündigung halt per Einwurf-Einschreiben, zur Not Express
Hallo und danke für deine Antwort. Problem dabei ist eben, dass mein Chef nicht am gleichen Ort wie ich arbeite. Deshalb der Weg über die Sekretärin. Oder muss die Kündigung dem Chef oder HR vorgelegt werden?