Zinsloses Darlehen von Familie?
Wir würden uns gerne von unseren Eltern ein Darlehen für unseren Hausanbau leihen. Dürfen wir das Geld über unsere Konten laufen lassen beim Zurückzahlen? Habe das Haus an das angebaut werden soll (220.000€ Wert) dieses Jahr überschrieben bekommen. Das Darlehnen würde 300.000€ betragen.
Müssten wir Schenkungssteuer bezahlen weil der Wert insgesamt 400000€ übersteigt? Könnte man Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Oder gibt es erst Probleme bei 800.000€ da pro Elternteil ja alle 10 Jahre 400.000€ steuerfrei sind?
Danke!
3 Antworten
Auf jeden Fall über das Konto laufen lassen udn möglichst einen Darlehensvertrag machen.
Es gibt mit dem Finanzamt kein Problem, wenn sich die Zahlungen (Darlehensauszahlung, dann die Tilgungen) nachvollziehen lassen.
Falls die Eltern auf einen Teil der Rückzahlung verzichten, auch dafür eine schriftliche Vereinbarung/Erklärung.
Ich will nur mal die hier praktizierte sprachliche Vieldeutigkeit umfassend interpretieren:
Wir würden uns gerne von unseren Eltern
plus
pro Elternteil ja alle 10 Jahre 400.000€ steuerfrei sind?
das macht bei "wir" gleich "2 Personen" und "unseren Eltern" gleich "4 Personen" insg. € 1.600.000 als Summe der Freibeträge.
Zählt man noch "Überkreuzfreibeträge" (überkreuz in diesem Sinne: die Schenkung eines Schwiegerelters an das jeweilige Schwiegerkind) von je € 20.000 hinzu, dann kommen also noch € 80.000 hinzu. Insgesamt gibt es € 1.680.000 an Freibeträgen.
Es fehlt also in der Sachverhaltsdarstellung an Genauigkeit. Aber die Zinsfreiheit kostet bei ungünstigem Darlehnsvertragspartner und Tilgungsverlauf möglicherweise Schenkungsteuer auf den rechnerischen Zinsvorteil von 5,5 % p.a.
Hallo Tina,
Ihr dürft das Geld Euch von Euren Eltern auf Euer Konto zahlen lassen und später auch wieder so zurückzahlen.
Bareinzahlungen auf Euer Konto könnten zu Nachfragen führen. Warum wollt Ihr es bei Euch über mehrere Konten zurückzahlen?
Man weiß nie, wann das Finanzamt oder das Sozialamt wen fragt. Das kommt schon auf die unvorhersehbar veränderlichen Lebensumstände an.
Aber zur gegenseitigen Klarheit sollte es einen kurzen Darlehnsvertrag mit den Rückzahlungsbedingungen geben. Darin sollten auch Zinsen bzw. der Kündigung für den Fall der Überfälligkeit der Rückzahlungen vereinbart werden, damit die Kinder sich auch wirklich bemühen.
Tina, kann es sein, dass Du die obigen Werte erst später hinzugefügt hast?
Den Schenkungswerten sind auch die Zinsvorteile zuzurechnen. Siehe hier zu eine Meinung:
Nein. Wir würden über ein Konto das Geld einfach zurücküberweisen. Dank für deine Antwort. Die Frage ist nur ob das Finanzamt meine Eltern irgendwann fragt warum von der Tochter jeden Monat Geld aufs Konto kommt. :)