Zinsloses Darlehen in die Erbschaft?

5 Antworten

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Wie ist die Rechtslage?

Das ist die falsche Frage! Nicht die Rechtslage ist hier entscheidend, sondern die Beweislage. Da ist es so, dass der Stiefbruder das Geld unzweifelhaft erhalten hat. Wenn er als Rechtsgrund eine Schenkung behauptet, muß er die Voraussetzungen darlegen und nachweisen können. Man sprcht insofern von Darlegungs- und Beweislast und insofern sieht die Lage sehr ungünstig für ihn aus.

Im Übrigen, fällt mir gerade ein, gibt es einen Schriftverkehr per SMS, worin er zugibt, dass er es zurückzahlen soll. Weiß aber nicht, ob es rechtsgültig ist

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@Sandyra

es ist auf jeden fall ein weiteres Indiz. Warum sollte man solche SMS schreiben?

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@wfwbinder

Ja dachte ich auch. Aber wird es ein evtl. Richter so sehen?

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@Sandyra

Vor deutschen Gerichten und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand.

Aber ein Richter wird ihn auch fragen, warum er so eine SMS schreibt.

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Er hat das Geld überwiesen bekommen.

Was stand denn auf dem Überweisungsträger? Lt. Absprache? Schenkung? Darlehen?

Privatie59 hat 2,oder 3 Semester mehr JKura als ich, aber ene Schenkung ist vollzogen, wenn man entweder eine notarielle Beurkundun hat, oder (der wohl häufigere Fall) die Schenkung ausführt und das wäre in diesem Fall die Überweisung mit dem Wort "Schenkung."

Ohne das Wort Schenkung würde ich erstmal auf alles Andere, nur nicht auf Schenkung argumentieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wenn "Schenkung" auf dem Überweisungsträger stand oder irgendetwas als Hinweis darauf ("Frohe Weihnachten", "Frohe Ostern", "Versauf es", etc), dann könnte man sich in der Tat den Anwalt sparen!

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Es stand nicht Schenkung drauf, dass weiß ich sicher. Was aber genau muss ich Mama fragen. Vielen Dank :-)

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@Sandyra

Es stand nichts als Betreff auf dem Überweisungsträger

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@Sandyra

Dann kann es alles, oder ncihts sein. Aber zusammen mit en SMS ist es eben Darlehen.

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Wie will Dein Stiefbruder denn beweisen, dass es sich bei den 3000 € um eine Schenkung handelte? Erst wenn er auch Zeugen benennen kann, hat er Chancen, das Geld behalten zu dürfen.

Angeblich hat er 25 Zeugen, die bei hart auf hart dann wahrscheinlich alle nen Meineid schwören.

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@Sandyra

Meine Meinung ist, dass es sich bei dieser Summe nicht lohnt, einen Anwalt einzuschalten, da dann Aussage gegen Aussage steht und als Einziger der Anwalt daran verdient.

Vorschlag: Der Sohnemann behält das Geld und Du bekommst, sofern die finanzielle Lage es zulässt, zur ausgleichenden Gerechtigkeit die gleiche Summe von Deiner Mama.

Damit schont Ihr Eure Nerven, denn gerade Deine Mama wird momentan genug mit sich selbst zu tun haben und könnte ihre Trauer um den Ehemann ohne zusätzlichen Stress besser verarbeiten.

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@Primus

So hatte sie es ihm vorgeschlagen, er hätte nur einen Schrieb unterzeichnen müssen, worauf stand, dass er das als vorgezogenes Erbteil erhalten hat. Hat er nicht und ist zum Anwalt.

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Weil ich vornherein mal wissen wollte, was auf uns zukommt. Ich hätte auch lieber, dass es alles ohne Anwalt gegangen wäre und meine Mutter in Ruhe trauern kann. Angeblich hat er 25 Zeugen für die Schenkung. Alles seine Kumpels. Wir haben aber auch Zeugen für die Rückzahlung. So und nun steht eines gegen das Andere. Im Übrigen vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

Mal ehrlich, wieso will man anwaltlich, gar gerichtlich zum Mehrfachen des streitigen Betrages Klage führen?

Zumal dann, wenn durch Berliner Testament eure beider Nacherbschaft geregelt ist, der Ausgleichsanspruch also noch Jahre aussteht.

Entscheidend ist die Beweislage: Entweder ist eine Darlehen mit dementsprechendem Verwendungszweck der Überweisung beweislich, dann fordert die alleinerbende Mutter Darlehensrückzahlung als Nachlassforderung. Auf gerichtliche Beweiswürdigung sich widerstreitender Zeugenaussagen oder SMS ohne Beweiswert deren Urheberschaft würde ich es jedenfalls an ihrer Stelle und bei eigenem Kostenrisiko nicht ankommen lassen.

Oder sie ist es "jenseits eines begründeten Zweifels" gerade nicht, dann darf Mutter gern einen lebzeitigen Ausgleich derart herstellen, dass sie dir dieselbe Summe zukommen liesse. Bar und gar in Teilbeträgen abgehoben, schaut der Stiefbruder durchs Ofenrohr ins Gelände :-O

Damit wäre der Streit kostenlos beigelegt .-) Getreu meiner Maxime: Gäbe es keine Anwälte, bräuchte man keine :-O

G imager761

Der Meinung waren wir auch. Er hat den Anwalt eingeschaltet. >Weil erlügt und sagt, es wäre geschenkt. Meine Mutter wollte wenigstens die Hälfte für mich als Rückzahlung. Aber ohne anwaltlichen Weg. zudem hat er ja auch noch ne leibliche Schwester

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