Zinsloses Darlehen in die Erbschaft?
Hallo, vielleicht kann hier jemand helfen, da wir erheblichen Erbstreit mit meinem Stiefbruder haben. Mein Stiefbruder bekam 2013 von meinen Eltern ein zinsloses Darlehen (3000,00) vom gemeinsamen Konto überwiesen, mit der Auflage (mündlich) dies zurückzahlen zu müssen. Mein Stiefvater ist dieses Jahr im September verstorben. Nun behauptet mein Stiefbruder, per Anwalt, dieses Geld wäre eine Schenkung gewesen. Mein Stiefvater wollte nichts schriftliches, meine Mutter schon, so blieb es bei der mündlichen Abmachung. Allerdings hat mein Stiefvater jedem erzählt, dass sein Sohn das Geld zurück zu zahlen ha be. Es wäre also Zeugen da. Mit mir wurde dies ebenfalls vereinbart, da ich sonst den gleichen Betrag zu erhalten hätte. Bekommt mein Stiefbruder nun recht und das Geld geschenkt? Im Prinzip lügt er ja seinen Anwalt an. Wie ist die Rechtslage? Dazu wäre noch zu sagen, dass die Eltern ein Berliner Testament hatten. Ich würde mich wirklich freuen, wenn jemand so etwas schon mal erlebt hat, dass er/sie mir Auskunft geben kann. Ein Anwalt ist ebenfalls von Mutters Seite eingeschaltet
LG
5 Antworten
Wie ist die Rechtslage?
Das ist die falsche Frage! Nicht die Rechtslage ist hier entscheidend, sondern die Beweislage. Da ist es so, dass der Stiefbruder das Geld unzweifelhaft erhalten hat. Wenn er als Rechtsgrund eine Schenkung behauptet, muß er die Voraussetzungen darlegen und nachweisen können. Man sprcht insofern von Darlegungs- und Beweislast und insofern sieht die Lage sehr ungünstig für ihn aus.
Ja dachte ich auch. Aber wird es ein evtl. Richter so sehen?
Er hat das Geld überwiesen bekommen.
Was stand denn auf dem Überweisungsträger? Lt. Absprache? Schenkung? Darlehen?
Privatie59 hat 2,oder 3 Semester mehr JKura als ich, aber ene Schenkung ist vollzogen, wenn man entweder eine notarielle Beurkundun hat, oder (der wohl häufigere Fall) die Schenkung ausführt und das wäre in diesem Fall die Überweisung mit dem Wort "Schenkung."
Ohne das Wort Schenkung würde ich erstmal auf alles Andere, nur nicht auf Schenkung argumentieren.
Wenn "Schenkung" auf dem Überweisungsträger stand oder irgendetwas als Hinweis darauf ("Frohe Weihnachten", "Frohe Ostern", "Versauf es", etc), dann könnte man sich in der Tat den Anwalt sparen!
Es stand nicht Schenkung drauf, dass weiß ich sicher. Was aber genau muss ich Mama fragen. Vielen Dank :-)
Wie will Dein Stiefbruder denn beweisen, dass es sich bei den 3000 € um eine Schenkung handelte? Erst wenn er auch Zeugen benennen kann, hat er Chancen, das Geld behalten zu dürfen.
Angeblich hat er 25 Zeugen, die bei hart auf hart dann wahrscheinlich alle nen Meineid schwören.
Meine Meinung ist, dass es sich bei dieser Summe nicht lohnt, einen Anwalt einzuschalten, da dann Aussage gegen Aussage steht und als Einziger der Anwalt daran verdient.
Vorschlag: Der Sohnemann behält das Geld und Du bekommst, sofern die finanzielle Lage es zulässt, zur ausgleichenden Gerechtigkeit die gleiche Summe von Deiner Mama.
Damit schont Ihr Eure Nerven, denn gerade Deine Mama wird momentan genug mit sich selbst zu tun haben und könnte ihre Trauer um den Ehemann ohne zusätzlichen Stress besser verarbeiten.
Weil ich vornherein mal wissen wollte, was auf uns zukommt. Ich hätte auch lieber, dass es alles ohne Anwalt gegangen wäre und meine Mutter in Ruhe trauern kann. Angeblich hat er 25 Zeugen für die Schenkung. Alles seine Kumpels. Wir haben aber auch Zeugen für die Rückzahlung. So und nun steht eines gegen das Andere. Im Übrigen vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)
Mal ehrlich, wieso will man anwaltlich, gar gerichtlich zum Mehrfachen des streitigen Betrages Klage führen?
Zumal dann, wenn durch Berliner Testament eure beider Nacherbschaft geregelt ist, der Ausgleichsanspruch also noch Jahre aussteht.
Entscheidend ist die Beweislage: Entweder ist eine Darlehen mit dementsprechendem Verwendungszweck der Überweisung beweislich, dann fordert die alleinerbende Mutter Darlehensrückzahlung als Nachlassforderung. Auf gerichtliche Beweiswürdigung sich widerstreitender Zeugenaussagen oder SMS ohne Beweiswert deren Urheberschaft würde ich es jedenfalls an ihrer Stelle und bei eigenem Kostenrisiko nicht ankommen lassen.
Oder sie ist es "jenseits eines begründeten Zweifels" gerade nicht, dann darf Mutter gern einen lebzeitigen Ausgleich derart herstellen, dass sie dir dieselbe Summe zukommen liesse. Bar und gar in Teilbeträgen abgehoben, schaut der Stiefbruder durchs Ofenrohr ins Gelände :-O
Damit wäre der Streit kostenlos beigelegt .-) Getreu meiner Maxime: Gäbe es keine Anwälte, bräuchte man keine :-O
G imager761
Der Meinung waren wir auch. Er hat den Anwalt eingeschaltet. >Weil erlügt und sagt, es wäre geschenkt. Meine Mutter wollte wenigstens die Hälfte für mich als Rückzahlung. Aber ohne anwaltlichen Weg. zudem hat er ja auch noch ne leibliche Schwester
Im Übrigen, fällt mir gerade ein, gibt es einen Schriftverkehr per SMS, worin er zugibt, dass er es zurückzahlen soll. Weiß aber nicht, ob es rechtsgültig ist