Zeitweise Abrechnung mit falscher Lohnsteuerklasse-wie bekomme ich mein Geld zurück?
Hallo,
kurze Erklärung zum Sachverhalt:
da ich urlaubsbedingt letztes Jahr im Sommer auf einen Strafzettel nicht rechtzeitig reagieren konnte,wurde von der Stadtverwaltung eine Personenfeststellung durchgeführt.Im Zuge dessen wurde fälschlicher Weise festgestellt dass meine Klingel und mein Briefkasten nicht beschriftet gewesen wären,die Nachbarn mich nicht kennen würden etc.
Daraufhin hat die Stadtverwaltung meine Daten auf "umgezogen nach unbekannt" gesetzt woraufhin das Finanzamt mich mit der Steuerklasse 6 abgerechnet hat.Von dem ganzen Theater habe ich nichts mitbekommen.Keine Benachrichtigung oder sonst irgendetwas.Aufgefallen ist mit dass erst als ich mehrere Monate später gemerkt habe dass mein monatliches Gehalt gesunken ist.
Da die Anschuldigungen der Stadtverwaltung absolut falsch waren habe ich dementsprechend natürlich ein Fass aufgemacht.Nach langem hin und her wurde der Fehler nun korrigiert und jetzt versuche ich meine zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen.Laut Finanzamt soll ich das ganze über die Lohnsteuererklärung abwickeln,mehr wurde mir dazu nicht gesagt.
Ich stehe jetzt hier vor dem Elster Programm und versuche zum ersten mal in meinem Leben eine Steuererklärung auf die Reihe zu bringen,aber ich kann beim besten willen nicht feststellen wo und wie ich den ganzen Sachverhalt da eintragen soll.
Für einen Steuerberater fehlt mir derzeit einfach das Geld.
Bin für jeden Ratschlag offen.Danke im voraus.
4 Antworten
Wie @Petz1900 und @ipact schon vollkommen richtig schreiben, interessiert sich für die Geschichte kein Mensch.
Der Lohnsteuerabzug ist zu hoch für den Bruttolohn und deshalb wird es automatisch durch die Veranlagung richtig gestellt.
Warum Dir zu viel abgezogen wurde, ist absolut bedeutungslos.
Du brauchst einfach nur die Daten der Lohnsteuerbescheinigung einklimpern, da ist der ganze Sachverhalt mit eingeschlossen.
Es ist tatsächlich so.
Das solltest du bei der anschließenden Prüfberechnung feststellen, die Erstattung wird höchstwahrscheinlich höher ausfallen als sonst.
Als Arbeitnehmer müssen Sie nicht gleich zu einem Steuerberater gehen, wenn es nur um ein - im Vergleich zum Spektrum an Steuerproblematiken - lapidares Eintragungsproblem geht.
Falls Sie niemanden kennen, der Ihnen zeigt, was und wo man die gängigsten Sachen einträgt, dann gibt es auch diverse kostengünstige Programme mit Unterstützung und Tipps beim Ausfüllen.
Ganz kostenlos ist dabei sogar ESLTER-Online bzw. ELSTER-Formular, welche aber ein paar Grundkenntnisse voraussetzen.
Eine weitere Möglichkeit ist beispielsweise auch die vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., welche bei Arbeitnehmern meist deutlich günstigere Beiträge im Vergleich zu einem Steuerberater verlangt.
Dieser wird sich nämlich regelmäßig an den unteren Rahmengebühren der StBVV orientieren (müssen), dennoch sind die Beiträge/Gebühren einkommensabhängig.
Unabhängig davon, wer Ihnen bei der Erstellung hilft, können Sie wahrscheinlich schon nach 1-2 Erklärungen die mindestens erforderlichen Eintragungen selbst vornehmen (in Ihrem Fall vermutlich nur Allgemeine Angaben und Lohnsteuerbescheinigung).
Vielleicht zahlen Sie ja seit geraumer Zeit zu viel Steuern?
Du musst keinen Sachverhalt eintragen - ELSTER bedienen und fertig.