Zahlungen aus dem Versorgungsausgleich bei eigener Teilberentung
Ich bin Beamter im Altersruhestand, meine Noch-Ehefrau ist aus gesundheitlichen Gründen teilberentet (50%), hat aber selbst noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht. Würde sie bei einem jetzt durchgeführten Versorgungsausgleich Zahlungen aus der Pensoinskasse vor dem Erreichen des Rentenalters bekommen oder erst, wenn sie selbst 65 Jahre alt ist?
2 Antworten

Hallo irfandemi, wenn bei Euch eine Scheidung ansteht und Deine Gattin von Dir Rentenansprüche übertragen bekäme (da Du mehr Rentenanwartschaften erworben hast als sie), dann würde ihre Teilrente sofort - wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig ist und der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde - erhöht.
Hallo,
Sie meinen nicht eine Pensionskasse, sondern die gesetzliche Pension ?
Das ist verzwickt. Denn um Leistungen vorher zu erhalten, müßte sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften dienstunfähig sein.
Ich weiß es nicht.
Sorry
Barmer