Zahlung von ALG I bei HARZ IV angerechnet
Hallo an alle bräuchte bitte mal wieder Euere Hilfe.
Mein Sohn hat bis Ende März 2014 ALG I bezogen dann ab 01.04. HARZ IV Gegen eine Sanktion für März hat er Widerspruch eingelegt dieser wurde auch genehmigt und er bekam die Nachzahlung von ALG I für März im Mai überwiesen. Die Agentur für Arbeit bestätigte ihm auch schriftlich das der Jobcenter keinen Erstattungsanspruch geltend machen wird. Nun bekam er aber einen Änderungsbescheid woraus hervorgeht dass ihm die Nachzahlung über 6 Monate als Einkommen angerechnet werden (Zufluß). Ist das denn erlaubt da ja die Nachzahlung in den Zeitraum fällt als er noch ALG I bekommen hat und ihm zusteht. Nun bekommt er gerade mal €258 wie soll man denn damit klarkommen?????????? Hoffe es kann mir jemand helfen . Die zuständige Sachbearbeiterin ist im Urlaub und ich kenn mich damit nicht aus bräuchte einfach Info .
Vollpfosten
2 Antworten
Das Jobcenter hat aber der Agentur für Arbeit bestätigt das sie keinen Erstattungsanspruch geltend machen werden und das ist für mich eine verbindliche Aussage und dann wird es dennoch angerechnet das verstehe ich nicht.
Wenn jemand ALG I bezieht ist er weniger bedürftig als wenn er gar kein Einkommen oder Einkommensersatzleistungen bezieht, folglich ist es korrekt dieses anzurechnen.