zahlt Privatrechtsschutz wenn Autohersteller Kulanzanfrage ablehnt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Rechtschutzversicherer wird auf jeden Fall eine Erfolgsaussicht prüfen.

Beschäftigen wir uns einmal mit dem Begriff "Kulanz". Das bedeutet wohl nach landläufiger Meinung, dass man keinen Anspruch, der sich aus irgendwelchen Rechten ableiten lässt, hat. Ich kenne auch kein einziges Urteil, dass irgend jemanden eine Kulanzleistung zugesprochen hat.

Du musst defintiv einen anderen Weg gehen. Der wäre möglichweise, dem Hersteller einen Fabrikationsfehler nachzuweisen. Da hättest Du, auch nur möglicherweise, Chancen auf Rechtschutz. Das würde aber voraussetzen, dass diese Schäden bei diesem Fahrzeug häufig auftreten. Wenn dem aber so ist, wird der Hersteller vormutlich auch aus Kulanz einen Teil übernehmen. Voraussetzung: Scheckheftgepflegt!

Denkt ihr der Privat-Rechtsschutz ist hier anwendbar?

Völlig (!!!!!) aussichtslos. Auf Kulanz gibt es keinen Rechtsanspruch und damit auch keinen Rechtsschutz.

Wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten in einem solchen Fall nicht übernehmen sollte, frage ich mich, wofür die denn sonst da ist.

wofür die denn sonst da ist.

Aussichtslose Fälle nicht zu übernehmen, damit diese Kosten nicht in die Beiträge aller Kunden einfließen müssen.

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Ich bat um Anfrage beim Werk zw. Kulanzreparatur. Sollten die ablehnen, möchte ich gern klagen.

Aus welchem Rechtsgrund?

Kulanz ist eine freiwillige Haftungsübernahme des Herstellers. Der mag nach 10 Monaten auf seine Beweislastumkehr verzichten oder nach 30 Monaten noch einen durchgesessenen Sitz ersetzen.

Eine Sachmängelhaftung des Händlers besteht aber schon lange nicht mehr und selbst eine Herstellergarantie dürfte Motor und Aggregate ausdrücklich nicht umfassen. Zumal Turbolader durch unsachgemäße Verwendung schuldhaft geschrottet werden können :-O

So gehts nun wirklich nicht.

Deine Meinung - Rechtlich wäre der Hersteller da nun aber auf der völlig sicheren Seite :-(

G imager761