Zahlt Künstlersozialkasse trotz Rente weiter?
Wenn ich nach der Erwerbsminderungsrente Rente beziehe, zahlt dann die Künstlersozialkasse weiter Krankenkassenbeiträge?
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Für die Durchführung der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung ist die Künstlersozialkasse (KSK) nicht zuständig. Sie meldet die versicherten Künstler und Publizisten lediglich bei den Kranken- und Pflegekassen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen) und bei der Datenstelle der Rentenversicherung an und leitet die Beiträge an die zuständigen Träger weiter. Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis, wie Rente, Krankengeld, Pflegegeld etc. erbringt ausschließlich der zuständige Rentenversicherungsträger und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Woher ich das weiß:
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