Zahlt Hundehaftpflicht auch bei Verstoß gegen Leinenpflicht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit keine Besondere Bedingung vereinbart ist gilt = Der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung erfasst auch Fälle der groben Fahrlässigkeit. Nicht versichert ist aber die bedingte Fahrlässigkeit = Inkaufnahme eines evtl. Schadens. Dies wäre dann gegeben, wenn ein Hund regelmäßig und gerne zubeißt und ohne Leine oder Maulkorb ausgeführt wird und das noch vielleicht in der Nähe eines Spielplatzes... Unabhängig davon bleibt eine evtl. strafrechtliche Verantwortung.

DH, gute Antwort ! HG DerMakler

0

was steht den in dem Haftpflichtvertrag ..? es gibt da unterschiede ..

Leinenzwang besteht in den meisten Städten und Gemeinden , welche sich auf Innenstädte und Wohnsiedlungen beziehen..

Ob die Versicherung wird im Schadensfall leisten wird, kommt darauf an:

Mittlerweile zahlen einige Versicherungsgesellschaften sogar wenn der Halter gegen Pflichten wie den Leinenzwang oder einen Maulkorb verstößt, aber eben nicht alle.

Die Angelegenheit ist recht einfach. Hat die örtliche Gemeinde eine Tierhaltersatzung erlassen und enthält diese einen Leinenschwang oder Maulkorbzwang so besteht eine gesetzliche Regelung, welche durch dasOrdnungsamt als Vollstreckungsorgan durch zusetzen ist. Satzungen sind die niedrigste Form der Gesetzgebung.. EU-Gesetze ==> Bundesgesetze ==> Landesgesetze ==> Satzungen der Komunen Besteht eine Satzung so besteht eine gesetzliche Regelung. Das Ableinen stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar welche durch das Ordnungsamt strafrechtlich zu ahnden ist. Gleichzeitig ist der Tatbestand des grobfahrlässigen Vergehens erfüllt. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Versicherung grundsätzlich von der Leistungspflicht entbunden. Sie brauch somit nichts zuzahlen. Die Satzungen sehen diesbezüglich empfindliche Geldbussen vor, welche bei Zahlungsunwilligkeit in Gefängnisstrafen durch einen Amtsrichter umgewandelt werden können.