Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch bei Wiederholungen von Prüfungen?
Meine Nichte muss eine wichtige Prüfung in der Uni wiederholen und kann deshalb nicht mit in den geplanten Urlaub mit meinem Bruder und seiner Frau fliegen. Sie haben für den Urlaub aber eine Rücktrittsversicheurng abgeschlossen. Ist es in diesem Fall möglich die Reisekosten für meine Nichte zu stornieren oder wird die Versicherung dies nicht als Grund anerkennen.
2 Antworten
Das dürfte davon abhängen ob sie das vorher vertraglich festgelegt hat. Ich habe zum Beispiel ein Angebot der HansMerkur gefunden, welches die Möglichkeit einer Versicherung einer Wiederholungsprüfung einschliesst (http://www.bernhard-reise.com/de/reiseruecktrittsversicherungen.html <--- einfach zum Punkt - Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder Schulwechsel scrollen) Es ist also prinzipiell möglich. Aber entscheidend wird sein was im Vertrag der Nichte steht. Das sollte sie in jedem Falle noch einmal nachkontrollieren.
Die meisten Versicherer schließen nur Ereignisse in ihren Policen aus mit denen vorher nicht zu rechnen war. Wiederholungen von Prüfungen fallen auch darunter und sollten von den meisten Versicherungen abgedeckt werden. Schau mal in den Bedingungen genau nach. Die Frage stellt sich allerdings ob die gesamte Reise versichert wurde oder auch einzelne Teilnehmer wie deine Nichte aus der Reise wieder raus können. Das solltest du bzw. dein Bruder auf jeden Fall auch erfragen.