Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch in einem Fall von Fahrerflucht?
Zahlen Rechtsschutzversicherungen auch wenn man Fahrerflucht begangen hat?
2 Antworten
Für Vorsatztaten zahlt keine Rechtsschutzversicherung. Allerdings muß die Tatbegehung ja erst mal festgestellt werden. Die Versicherung zahlt also zunächst und kann dann aber rückfordern bei rechtskräftiger Verurteilung:
http://www.rechtsschutz-info24.de/ratgeber/rechtsschutz-bei-fahrerflucht/
In der Regel werden zunächst die Kosten für die Verteidigung übernommen. Die Versicherung zahlt dann aber nur wenn sie den Prozess gewinnen. Bei einer Verurteilung werden alle vorgestreckten Kosten wieder zurückgefordert.