Zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem Schaden einer geliehenen Sache?

5 Antworten

Auch wenn Du die Frage gleichlautend doppelt stellst wird der Fall nicht klarer. Man müßte nämlich erst mal nachvollziehen können, was Du als "geliehen" bezeichnest und sodann einen Blick in die Police werfen.

Das klärt ein Blick in deinen Vertrag und die dem zugrundeliegenden VHB: Wie unter Ziffer 2.1 der VHB 2008 erwähnt, sind nur Sachen versichert, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Unabhängig davon ist es jedoch nach Abschnitt "A" § 6 Nr. 2c) dd) unerheblich, ob die Hausratgegenstände Eigentum des Versicherungsnehmers oder fremdes Eigentum sind, solange sie Hauhaltsgegenstand sind.

G imager761

Kommt darauf an, wie alt der Vertrag ist, denn in vielen neuen Privathaftpflichtversicherungen sind z.B.:

. Gefälligkeitschäden, Sachschäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten, unentgeltlich überlassenen beweglichen Sachen mitversichert.

Sollten solche Schäden in den Tarifbedingungen nicht zusätzlich zu den allgemeinen Vertragsbedingungen eingeschlossen sein, besteht kein Versicherungsschutz.

kommt darauf an. bei mir im HUK24 konnte man das an oder abwählen. hast du deine Unterlagen noch da?

Wenn die entsprechende Klausel mitversichert ist (bei guten und modernen Policen der Fall) ansonsten nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO