Zahlt Arbeitgeber für Minijob Krankenversicherung wenn Arbeitnehmer schon im Vollzeitjob versichert ist?
Muss der AG bei einem 450€ Job die 13% Krankenversicherung bezahlen, wenn der Arbeitnehmer schon in seinem regulären Vollzeitjob krankenversicher ist? Kann der Arbeitnehmer im selbigen Fall darauf verzichten, in die Rentenkasse einzuzahlen?
4 Antworten
Muss der AG bei einem 450€ Job die 13% Krankenversicherung bezahlen, wenn der Arbeitnehmer schon in seinem regulären Vollzeitjob krankenversicher ist?
Ja ... muss er
Kann der Arbeitnehmer im selbigen Fall darauf verzichten, in die Rentenkasse einzuzahlen?
Du kannst Dich hinsichtlich des Minijobs von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Nur der AG muss dann trotzdem den entsprechenden Betrag in die Sozialversicherung bezahlen. Während Du nur 3,5 % bezahlen müsstest, um voll profitieren zu können.
Ja, natürlich. Das sind pauschale Beiträge, aus denen keine Ansprüche des Arbeitnehmers resultieren. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Von der RV kann sich der Minijobber ja eh befreien lassen.
Das geht an die Bundesknappschaft und von der RV kannst du dich auf Antrag befreien lassen. Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aber ansonsten keine Ansprüche zwecks der Abgaben.
Hallo,
ja, und gerade dann.
Wäre der Minijobber privat versichert oder heilfürsorgeberechtigt, bräuchte der Arbeitgeber auch nicht für die KV zu zahlen.
Viel Glück
Barmer