Zahl- und Lieferadresse unterscheiden sich, wo den Mahnbescheid hinschicken?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich immer die Rechnungsadresse. Stell Dir mal vor, der hat das gekauft und als Geschenk woanders hinsenden lassen. Dann würdest Du ja den Beschenkten mahnen.

haha, ok hast Recht. Danke

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Ich würde versuchen, über das Einwohnermeldeamt oder andere geeignete Wege die Wohnadresse zu ermitteln. Es wäre nämlich ärgerlich, wenn sich Unstimmigkeiten erst im Verlaufe des Mahnverfahrens herausstellen sollten. Das könnte schlimmstenfalls zur Unzuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichts und zu vermeidbaren Mehrkosten für den Antragsteller führen.

Es lässt sich doch der Firmeninhaber ermitteln- dann nach der Wohnortadresse bei privaten Personen über Einwohnermeldeamt erfragen, und senden. Ansonsten würde ich zur Rechnungsadresse tendieren-Lieferadresse könnte ja eine andere Person sein (zB. Beschenkter) den das dann gar nix angeht