Zählt eine mündliche Aussage zum Mietvertrag?

2 Antworten

Wenn Du eine mündliche Vereinbarung meinst, klar!

Aber wenn das nicht im MV schriftlich fixiert wurde, FEHLER!

Denn mündliche Absprachen/Vereinbarungen lassen sich für gewöhnlich schlecht bis gar nicht beweisen!

Ja, nur beweisbar ist sie oft nicht.

Zum Glück meiner Seite her schon.Es gibt genug weitere Mitbewohner des Hauses.

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@SimbaNalaKiara

Was hat das jetzt mit der Beweisbarkeit zu tun? Waren die alle dabei, als die mündliche Aussage getroffen wurde?

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@SimbaNalaKiara

na, dann kannst du dir ja einen anwalt nehmen und deinen vermieter entsprechend auffordern. oder ihn halt verklagen. aber das kannst du ja dann mit deinem anwalt besprechen. ob andere mietparteien dann auch gegen ihren vermieter intervenieren werden, wirst du ja dann sehen. ärger will sicher keiner von denen

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