Zählt der MiniJob als Einkommen bei Steuer?

4 Antworten

Ähh, bin zwar kein Steuerberater, aber so weit ich weiß, muß man bei der Einkommensteuererklärung ALLE Einkünfte angeben. Wenn du also mit deiner Selbständigkeit positive Einkünfte erzielst, dann müssen die zusammen mit den Einnahmen aus dem Minijab angegeben werden. Sonst könnte man ja 5 Minijobs machen und müsste nie Einkommensteuer zahlen...

Falsch.... solange maximal 5400€ pro Jahr durch die Ausübung eines Minijobs hinzuverdient werden, bleiben diese beim Steuerfreibetrag unberücksichtigt.

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Sonst könnte man ja 5 Minijobs machen und müsste nie Einkommensteuer zahlen

Man kann nur einen (!) Minijob annehmen. Rate mal wieso.

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@EnnoBecker

..... wenn ich jetzt sage - ja er könnte 5 Minijobs annehmen, wenn er im Monat unter 450,- € bleibt und wenn er keine versicherungspflichtige Beschäftigung hätte......

was dann?

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@Tina34

...dann hättest Du recht, denn es kommt auf den Betrag an und nicht, aus wie vielen Jobs sich der zusammensetzt ;-)))

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@Primus

Er muss nicht unter 450 Euro bleiben. Er kann auch 450 Euro erreichen.

Natürlich kann er mehrere, aber nur bis 450.

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@EnnoBecker

Da er schreibt er sei selbständig bin ich davon ausgegangen, dass er ein Einkommen über dem Freibetrag hat und das Einkommen aus dem Minijob oben drauf kommt. Dann müsste er den Minijob doch angeben, oder?

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@Konrad92
Dann müsste er den Minijob doch angeben, oder?

Nein, das ist ja der Sinn einer pauschalen Versteuerung.

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@Konrad92

Dann müsste er den Minijob doch angeben, oder?

Auch dann nicht, sondern erst, wenn er mit den Minijob über 5400€ im Jahr liegt.

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Sonst könnte man ja 5 Minijobs machen und müsste nie Einkommensteuer zahlen...

Auch diesem Vorhaben schiebt der § 8 SGB IV einen gewissen Riegel vor.

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Bei einem Minijob entrichtet der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer. Er kann Dir bis zu zwei Prozent dieser Abgaben aufbürden, mehr aber auch nicht.

Durch die Zahlung der pauschalen Lohnsteuer musst Du selbst keine Einkommenssteuer mehr auf den Verdienst aus dem Minijob entrichten.

Solange Du nicht über 450€ pro Monat verdienst, ist also alles im grünen Bereich, denn der Minijob bleibt bei dem Freibetrag außen vor.

also das heisst, mit dem minijob nicht mehr als 450? Denn +Honorar durch Rechnungen von der Selbständigkeit hab ich ja schon mehr als 450,-

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@Stundal

Nein, bei dem Honorar allein zählt der Steuerfreibetrag und der Minijob von maximal5400 € pro Jahr wird nicht beachtet.

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@Primus

gilt aber nur wenn pauschaliert wurde.

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Wenn pauschal besteuert nicht, wenn nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen ja.

Auch Selbstständige, Handwerker und Freiberufler können nebenher einen Minijob annehmen und müssen die Einkünfte daraus nicht über die Pauschalsteuer hinaus zu versteuern, denn: Wer einen Minijob ausübt, muss dafür nicht die üblichen Lohnsteuern und Sozialabgaben entrichten. Es werden nur Pauschalen fällig, die der Arbeitgeber trägt( aber nicht muss) maximal 30 Prozent.

Nimmt man neben der Selbstständigkeit einen solchen Minijob an, muss man die zusätzlichen Einkünfte daraus - maximal 5.400 € pro Jahr - nicht versteuern. Denn: Für die bis zu 450 Euro / Monat wurde mit den Pauschalabgaben bereits Lohnsteuer entrichtet.