Wucher bei Hauskauf? Gibt es sowas? Rücktrittsrecht?

2 Antworten

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Bei Miete ist es wohl so, dass man von Wucher spricht.....

Der Mieterschutz wurde ja in den letzten Jahrzehnten immer weiter ausgebaut, um das "Recht auf Wohnung" zu sichern.

Bei einem Hauskäufer geht man eher davon aus, dass er keines so ausgeprägten Schutzes bedarf, da er nicht in gleicher Weise vom Verkäufer "abhängig" ist, wie der Mieter vom Vermieter.

Wenn das Haus also der Beschreibung entspricht, dann müsste der Preis schon extrem überhöht sein, um eine Chance auf Rückabwicklung des Vertrages zu bieten.

Ein Haus kauft man ja nicht so einfach mal ohne eingehende Beratung. Daher ist ein Hauskauf nicht so ohne weiteres rückgängig zu machen. Es sei denn, man kann nachweisen, dass das Objekt nicht den Angaben im Prospekt entspricht, oder dass der Verkäufer wesentliche falsche Angaben gemacht hat. Aber der überhöhte Preis ist kein Rücktrittsgrund.