WpHG-Angaben?
E - Aktien, Aktiensfonds, Genusscheine:
Kann mir einer sagen was (Anzahl Ihrer bisherigen Wertpapiergeschäfte pro Jahr, durchschnitt) gemeint ist?
Etwa die Stückzahl einer Aktie und ETF? Und bin ich dazu verpflichtet, die höhe der bisherigen Wertpapieraufträge anzugeben?
Und bringt es Konsequenzen mit sich, wenn man am Anfang aus Ahnungslosigkeit falsche angaben gemacht hat?
1 Antwort

Es geht nicht um die Anzahl der gehandelten Papiere, sondern um die Anzahl von Transaktionen. Die Höhe der einzelnen Transaktionen und das Gesamtvolumen spielen keine Rolle.
Falsche Angaben stellen die Bank von einer Haftung ggf. frei.

Die Einteilung in Risikoklassen und die Abfrage der Erfahrung von Privatkunden ist im WpHG vorgeschrieben. Die genauen Risikoklassen im WpHG-Fragebogen sind Festlegungssache der jeweiligen Banken/Broker.
Ein ETF ist ein Fonds. Ob er thesauriert oder ausschüttet, spielt keine Rolle.
Die Risikoklassen sollten auf dem Fragebogen mit Beispielen erläutert sein, so daß Dein ETF (Aktienfonds, Anleihenfonds oder Mischfonds) einzuordnen ist. Erfahrungen mit einer gewissen Anzahl von Transaktionen in einer Risikoklasse ermöglichen i.d.R. Investitionen in diese Klasse und die weniger riskanten. Beispiel:
A (oder 1): Sichteinlagen, Tagesgeld, Festgeld, Spareinlagen, Sparbriefe, Anleihen mit bester Bonität - alle in einer Hartwährung (EUR, USD, CAD, AUD, CHF, GBP, JPY, DKK, NOK, SGD, SEK).
B (oder 2): Investment Grade Anleihen und Anleihenfonds (incl. ETFs), Geldmarktfonds, konservative Mischfonds, Anleihen-Indexzertifikate, meist sind hier auch offene Immobilienfonds enthalten - alle in einer Hartwährung
C (oder 3): Aktienfonds (incl. ETFs), Zertifikate auf Aktienindices, alle übrigen Mischfonds, Strategiefonds - in einer Hartwährung
D (oder 4): Aktien, Rohstofffonds, Edelmetalle, Zertifikate auf Edelmetalle und Aktienbaskets, geschlossene Fonds, High-Yield Anleihen, Instrumente aus Klassen A, B und C in einer beliebigen anderen Währung
E (oder 5): Derivate, Optionen, CFD, Futures, Optionsscheine, alle übrigen Zertifikate
Die Einteilung und Benennung der Klassen ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Manche Banken trennen das Risiko auch nach Märkten, insbesondere für Aktien und Aktienfonds.
Hallo Gandalf,
Verstanden.
Heißt also, dass ich die nicht angeben muss, richtig?
Eine weitere Frage: Gehört denn ein thesaurierender ETF zu Risikoklasse E (Aktien, Aktienfonds, Genusscheine)
Als ich in ETF investieren wollte, musste ich die WpHG ausfüllen. Da ich davor bei einer anderen Bank in Einzelaktien investiert war, konnte ich bei Spalte (Aktien, Aktienfonds, Genusscheine) meine Erfahrungen übertragen. Bei allen anderen habe ich keine Erfahrungen gehabt. Ich konnte zwar danach in ein ETF investieren, nun mache ich mir allerdings Sorgen, ob es dabei nicht doch Probleme geben könnte.