Wohnungsrückgabe - Mietvertrag ab 01.01.2010?
Habe per 01.01.2010 eine 4 Zi-Wo. ohne jegliche Schäden, mit neuen Böden und frisch gestrichenen Türen mit -Rahmen fein sauber geputzt vermietet. Wollte noch die Wände streichen, der neue Mieter meinte, nicht erforderlich, da er selbst Stuckateur sei und die Wände ohnehin mit Feinputz und Tapeten nach eigenem Geschmack versehen will.
Habe nach 2 Jahren ein ungutes Gefühl bekommen und wollte die Wo. besichtigen. Dies wurde abgewehrt bis jetzt zur fristlosen Kündigung. Grund oft zu späte Mietzahlung und keine Besichtigungserlaubnis!
Beim Auszug nun der große Schreck. Es waren Kettenraucher, in der Wo stinkt es schlimmer als an der Kläranlage. Fenster in den Innenrahmen total verdreckt, Böden zerkratzt usw. Die Tapeten sind dunkelbraun, ebenso wie die Türen mit den -Rahmen. Dreck und Schmutz wo man hinsieht. Fliesen im Bad (Fugen) sind schwarz und mit Schimmel belegt. usw.
Was kann ich rechtlich verlangen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
2 Antworten
Was kann ich rechtlich verlangen?
Kompletten Schadenersatz / Mängelbeseitigung. Nur das Problem wird vermutlich bedauerlicherweise sein, dass bei diesen Menschen nichts zu holen sein wird.
Du kannst einen Gutachter einsetzen, der alle Schäden dokumentiert oder aber von allen einzusetzenden Handwerkern Kostenvoranschläge einholen um die Höhe der Schäden festzuhalten.
Forderung aufstellen und nach Nichtzahlung eigenständig Mahnbescheid erstellen .... das könnte der preisgünstigste Weg sein.
Das lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Denn Schäden oder Verschlechterungen, die bei normalem Gebrauch der Wohnung entstehen, hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen. Nur für Schäden, die der Mieter schuldhaft verursacht hat, kann man von ihm Schadenersatz verlangen. Du musst jede einzelne Beschädigung daraufhin prüfen. Im Zweifel frage einen Anwalt, dass dieser es bewertet.