Wohnungsbegehung nach Operation?
Ich habe der Maklerin mitgeteilt, daß ich am dem 16.02.23 nochmals operiert werde,Sprunggelenk,Knie und Wade gebrochen. Kann also nicht laufen und weiß weder wie lange ich im Krankenhaus bin noch wie es mit der Reha los geht. Sie besteht darauf,dass ich die Wohnung für Termine trotzdem war nehme und zugänglich machen muss und wenn ich fremden Mietparteien aus dem Haus, meinen Schlüssel überlasse.Ich gehe davon aus,dass ich im Recht bin,bei so einer Situation und dieses auch ablehnen darf??!!LG Manu
3 Antworten
Wenn der Termin berechtigt und auch rechtzeitig angemeldet wurde, besteht die Gefahr, dass die Maklerin im Recht ist.
Fällst Du plötzlich aus, muss das halt Verwandschaft oder Freunde/Bekannte für dich übernehmen.
Verzögert sich durch Deine Ablehnung die Neuvermietung/der Verkauf, machst Du dich ggfls. Schadenersatzpflichtig.
Also überdenke nochmals Deine Haltung dazu.
Ausgemacht war,Termine erstmal bis zum 15.02.23 zu machen und ab dem 16.02.abwarten wie mein Zustand nach der Operation ist um über weitere Termine zu sprechen. Das heißt,es war kein fester Termin ausgemacht und ich habe auch keinen Termin absagen müssen.Der Mieterbund sagte dazu..."dass der Mieter bei Krankschreibung und Urlaub dulden muss,keine Termine für eine Wohnungsbegehung zu verlangen."
Nein, du musst, wenn es berechtigt ist, der Vermietung Zugang zur Wohnung gewähren. Und ja, dann musst du einen Dritten damit beauftragen, wenn du länger nicht dazu in der Lage bist.
Aber willst du ausziehen oder was stehen da für Termine an? Hier will maximal 2 mal im Jahr jemand rein...
Wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, die Wohnung zu betreten, muss er sich nicht auf einen unklaren Zeitpunkt in ferner Zukunft vertrösten lassen.