Wohnungsauflösung nach einem Totesfall
Wenn ich die Wohnung meiner Tante nach ihrem Tot auflösen soll,brauche ich dafür eine rechtskräftige Vollmacht? Meine Tante wohnt schon über 40 Jahre drin, muß die Wohnung nach ihrem Tot renoviert werden, wie lange muß ich dann die Miete zahlen, Kündigungsfrist ?
1 Antwort
Wenn Du zu den Erben der Tante gehörst, dann sollte es ausreichend sein, wenn Du im Auftrag der Erben die Wohnung wegen Todesfall kündigst. 3 Monate Kündigungsfrist sind hier in der Regel einzuhalten. Wenn der Vermieter "pingelig" ist, kann er von Dir eine Vollmacht oder einen Erbschein verlangen, in der Regel sollte aber die Sterbeurkunde - in Kopie dem Kündigungschreiben beigefügt - ausreichen.
Wegen der Wohnungsrenovierung würde ich eine gemeinsame Begehung mit dem Vermieter vereinbaren, dann kann man relativ schnell klären, wieweit Renovierungen vor der Übergabe durchgeführt werden müssen. Bei einer so langen Mietdauer wäre es nicht verwunderlich, wenn der Vermieter sowieso Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen plant.
Wenn die Erbmasse nicht die Kosten für die Miete und die Renovierung abdeckt, dann würde ich mich aus der Angelegenheit heraushalten, denn dann bleibst Du möglicherweise auf den Kosten sitzen. Ausserdem würde ich auch darauf achten, dass die Kaution inkl. Verzinsung zurückgezahlt wird.