Wohnung vermietung an Schwiegereltern

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Es gibt keine gesetzliche Miethöhe und schon gar keine gesetzliche Grenze.

Es gibt nur die steuerliche Würdigung einer Miethöhe, die unter 66% von dem liegt, was als ortsüblich anzusehen ist.

Beträgt die Miete nämlich weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Die Folge ist, dass für den unentgeltlichen Teil keine Werbungskosten abziehbar sind. Das heißt, auch die WK müssen aufgeteilt werden.

Also, alles gar kein Problem.

Herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe noch ein paar Fragen, wäre net wenn du dir Zeit nehmen würdest die zu beantworten. 1. Was muss ich beachten , wenn Ich steuerliche Forteile aus der Vermietung rausschlagen möchte? 2. Wenn Ich die Wohnung gar nicht vermiten würde und die Eltern einfach nur das Wohngeld bezahlen lassen würde, muss ich dann trotzdem ein Zusatzeinkommen anmelden?

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@walek

Wenn Du die ggf. steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen willst, dann muss das Mietverhältnis einem Fremdvergleich stand halten. Das heißt, alles an der Vermietung muss sein wie unter Dritten und zwar sowohl auf dem Papier als auch in der Realität; dazu gehört unter anderem auch die Höhe der Miete. Ist die Miete niedriger als 66% der ortsüblichen Miete, dann ist die Vermietung aufzuteilen, wie EnnoBecker es schon gesagt hat.

Wenn Du die Eltern einfach nur das Wohngeld bezahlen lässt, hast Du zivilrechtlich trotzdem einen Mietvertrag, denn wenn eine Person eine Wohnung überlässt und der andere dafür einen Zins bezahlt, dann sind die Voraussetzungen die das BGB an einen Mietvertrag stellt, erfüllt.

Steuerrechtlich wäre die Argumentation dann, dass gar nicht geplant ist, einen Überschuss zu erzielen, und deshalb keine/kaum Miete erhoben wird.

Steuerrechtlich ganz raus wärst Du, wenn die Eltern einfach nur ihre Nebenkosten bezahlen und fertig.

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@Meandor

Danke nochmal für den guten Rat.

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