Wohnung mit 18 vorraussetzung?
Hallo,
ich bin 18. derzeitig wohne ich bei meinen Eltern. Da ich von denen keine Auskunft bekomme was und wie ich alles erfüllen muss frage ich euch. Meine Eltern wollen nicht los lassen aus Schutz und Liebe.
Aber ich bin eingeschränkt. Ich darf nicht Vollzeitig arbeiten weil es meinen Eltern sonst angerechnet wird und weiteres nur Nachteile die meine Eltern aufzählen. Ich möchte aber nicht mehr als Teilzeitkraft arbeiten sondern Vollzeit. Mein Bruder 21. bezieht Arbeitslosen Geld und würde auch benachteiligt werden, wenn ich Vollzeit arbeiten gehe.
Daher kam ich auf die Idee in einer eigenen Wohnung zu ziehen! würde dies als Teilzeitkraft gehen? kann ich Arbeitslosengeld beantragen? was muss ich alles beantragen wenn ich zum Amt gehe und Ihnen sagen möchte das ich alleine Wohnen möchte? all dies sagt mir meine Mutter nicht und verneint alles. Um genau zu sein möchte ich alles darüber wissen was ich machen muss, um eine Wohnung vom Amt zu bekommen, ich habe null Ahnung weil mich keiner aufklärt und mir die Situation nur noch nervt. 1-Zimmer Wohnung genügt (Mecklenburg-Vorpommern)
Da ein Freund von mir eine 1-Zimmer Wohnung vom Amt beantragen ließ fragte ich Ihn. Er sagte er muss gefühlte 1.000 Anträge stellen aber als ich fragte ja was für Anträge was muss ich da beantragen oder schreiben? konnte er es mir nicht sagen da er Hilfe von seiner Mutter bekam was ich aber nicht bekomme. Wohngeld ist mir egal ich hab noch einige Ersparnisse für Möbel etc.
3 Antworten
Hallo,
kann ich durchaus nachvollziehen. Du kannst dir aber nur eine eigene Wohnung nehmen, wenn du sie auch durch dein Einkommen eigenständig finanzieren kannst. Daran kann dich niemand hindern. Da du aber unter 25 Jahre alt bist, würdest du momentan (mit Minijob) von jeder Behörde wieder auf die Wohnung deiner Eltern verwiesen werden. (Lt. Gesetz)
Es gibt zwar Ausnahmen, die einen vorzeitigen Auszug aus einer BG möglich machen aber *Liebe zum Kind* gehört nicht zu den akzeptablen Gründen !
Tipp: Versuche einen gut bezahlten Vollzeitjob zu bekommen und deinem Wunsch nach Selbständigkeit steht der Weg offen. Denn.....kann man seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, wird niemand gezwungen in einer BG leben zu müssen.
Google auch mal nach: "erste eigene Wohnung" und mach dich schlau, ob dein Plan momentan auch umsetzbar ist.
Wenn dein Freund eine eigene Wohnung beziehen darf, müssen Gründe vorgelegen haben, von denen er dir nichts gesagt hat.
Gruß!
Deine Eltern beziehen offenbar ALG-II ? Die befürchtete Anrechnung Deines Einkommens wird nicht stattfinden. Wenn Du Dich selbst ernähren kannst, fällst Du aus der BG raus und müßtest von Deinem Lohn nur einen Mietanteil zahlen, der bei den Eltern abgezogen wird. (Und privat ggf. anteilig Essensgeld, Stromanteil etc.).
Ansonsten hat gänseliesel natürlich Recht. U 25 wird Dir kein Amt eine Wohnung aponsoren, aber das ist ja auch gar nicht nötig. Mit Vollzeitstelle könntest Du eine Wohnung selbst finanzieren und wenn Du - noch zuhause lebend - schonmal damit anfängst, kannst Du Geld ansparen für Kaution und Möbel etc..
Aber hast Du mit 18 schon eine Ausbildung absolviert? Das wäre doch erst einmal wichtiger. Und nur mit Ausbildungsgehalt plus Kindergeld wird die Finanzierung einer eigenen Wohnung schon etwas schwieriger. Dann würde ich lieber doch noch zuhause wohnen bleiben.
Auch das Ausbildungsgehalt würde nicht auf die BG angerechnet, wenn es (evtl. zusammen mit KG) für Deinen Lebensunterhalt ausreicht, aber vom KG wird dann ein Teil wohl Deinen Eltern ggf. angerechnet.
Du bist volljährig und kannst machen was Du willst.
Suche dir einen Vollzeitjob und wenn Du den hast, eine eigene, kleine Wohnung oder einen Platz in einer Wohngemeinschaft. Was Du dann verdienst, wird keinem anderen angerechnet.
Wenn Du noch in Ausbildung bist, könnte die Ausbildungsvergütung zusammen mit dem Kindergeld dazu auch ausreichen. Viele Studenten habe auch nicht mehr.
Die einzige Dienstleistung, die Du von einer Behörde in Anspruch nehmen solltest, wäre die Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche.
Es wäre schön, wenn wenigsten Du aus der Reihe tanzt und keine Staatsknete in Anspruch nehmen will.