Wohnung gekauft, jetzt Mängel festgestellt

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Eure Angaben zum Sachverhalt in einem entscheidenden Punkt lückenhaft:

Was steht im Kaufvertrag zur Gewährleistung? Ist die -wie an sich üblich- ausgeschlossen worden? Dann habt Ihr gegen den Verkäufer schon mal keinen Anspruch.

Gegen den Handwerker habt Ihr auch keinen Anspruch, zumindest derzeit nicht. Ich verstehe Dich doch so, dass der Verkäufer die Renovierung organisiert hat. Er ist daher Auftraggeber der Handwerker. Nur er kann Sachmangelrechte geltend machen. Allerdings könnt Ihr Euch diese Rechte vom Voreigentümer abtreten lassen und dann selber gegenüber dem Handwerker tätig werden.

Ob allerdings Mängelrechte bestehen, ist von hier aus kaum zu beurteilen. Wenn z.B. dieser Mangel damals bei der Abnahme der Werkleistung schon bekannt war und nicht gerügt wurde, wird es schwierig werden. Auch weiß ich nicht, welchen Umfang die Pfützenbildung hat. In jeder Badewanne oder Duschtasse bleibt ein klein wenig Wasser stehen. Nachbesserung kann man nur verlangen, wenn diese Pfützenbildung ganz außergewöhnlichen Umfang hat.