Wohnsitz in Deutschland, aber überwiegend im Ausland lebend: Einkommenssteuerpflicht
Hallo, ich hoffe es kann mir jemand einen Rat geben. Ich hatte meinen Hauptwohnsitz in Deutschland, bin dann in die Türkei gezogen, habe dort auch eine Aufenthaltsgenehmigung (also denke ich mal, dass ich dort auch in irgendeiner Form mit Wohnsitz gemeldet bin - so genau weiß ich das nicht: das alles hat mein Mann erledigt, und auch nicht wegen Wohnsitz, sondern im Zusammenhang mit Heirat (in D) und Aufenthalt), den Wohnsitz in D habe ich jedenfalls nicht umgemeldet. Ich möchte gerne ein Gewerbe in D gründen bzw mich alternativ im dt Gewerbe meines Mannes anstellen lassen (ist noch nicht ganz klar, wie es für das Vorhaben im günstigsten ist). Wie verhält es sich in dem Fall mit der Einkommenssteuerpflicht? Ich habe gehört, dass wenn man mehr als 183 Tage im Ausland lebt, man nur noch beschränkt in D einkommenssteuerpflichtig ist - hat der Wohnsitz in D einen Einfluß darauf? Gibt es eine Möglichkeit, nur in D voll einkommenssteuerpflichtig zu sein bei der Konstellation? (in der Türkei sind die STeuern für Kleingewerbe horrende, ich kann ohne HIlfe nicht mit dem Steuerberater kommunizieren, abgesehen vom Kindergeldanspruch in D...). Kurz und gut, ich lebe zwar in der Türkei, hätte aber geschäftlich gern alles in D. Geht das?
1 Antwort
- Wer in Deutschland seinen Wohnsitz, oder (ersatzweise) sene gewöhnlichen Aufenthalt ha, ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Du hast Deinen Wohnsitz in "D", also bist Du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. die 183 Tage Regelung bezieht sich nur auf ausländisceh Einkünfte udn ist ggf. im DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) geregelt.
Wenn Du in "D" ein Gewerbe errichtest, sind natpülich alle Gewinne daraus hier ganz normal zu versteuern.
wenn Du Dich hier anstellen läßt, egal ob im Betrieb Deines Mannes, oder einem anderen sind die Einkünfte hier zu versteuern.
Ausserdem müßt ihr doch sowieso Eure Steuererklärung hier abgeben, wenn Dein Mann hier ein Unternehmen hat.
spannend aber, wie Du Deinen hiesigen Betrieb von der Türkei aus führen willst.
Ihr seid, zumindest nach den geschilderten Verhältnissen und den deutschen Gesetzen nur hier steuerpflichtig, nur was mit eventuellen einkünften in der Türkei ist, auf die bestimmt auch das türkische Finanzamt seine Augen wirft, weiss ich nicht.