Wohngeldberechtigt bei Untermietvertrag zwischen Tochter und Mutter (Rentnerin)?

2 Antworten

Witwenrente und eigene Rente mtl netto zusammen etwa 870€.

Sie bekommt aktuell knapp 400€ Wohngeld bei einer Warmmiete von 770€.

Sorry - aber Wohngeld in dieser Höhe ist nicht möglich, denn ! um Wohngeld zu generieren, müsste sie 80% ihres Bedarfes nach SGB XII ( Grundsicherung im Alter ) selbst erwirtschaften - und davon ist sie meilenweit entfernt.

.... Bedarf wäre der Regelsatz in Höhe von 449 Euro + Kosten der Unterkunft und evtl. Mehrbedarf wegen eines vorhandenen GdB.

https://www.betanet.de/mehrbedarfszuschlaege.html

( Mehrbedarfszuschlag von 17 % des maßgebenden Regelsatzes.)

80% ihres Bedarfes = mindestens 975,20 Euro

Also wird sie wohl Sozialgeld - sprich Leistungen nach SGB XII erhalten.

Danke für Ihre Antwort, aber es ist tatsächlich so wie von mir beschrieben. Ihr Mann, mein Vater , verstarb Ende Januar 2022. Es steht im Bescheid etwas von Gewährung Todesfallvergünstigung, vielleicht deswegen?

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@birdy77

Nur eine solch evtl. Ausnahmeregelung wird es nach Auszug aus der bisherigen Wohnung für die Mutter nicht mehr geben.

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@wilees

Ach so, ok , danke fürs erste 🤗

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Das kann dir nur jemand beantworten der kompentent genug ist !! Also im Amt ! Alles andere zwecklos

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