Wohngeldberechnung Bonuszinsen mit einbezogen?

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Danke Andri 123 für die gute Recherche. Sehr aufschlussreich, auch das genannte Urteil. Nur wüßte ich doch noch gerne, auf welchen Punkt im Wohngeldgesetz sich die Mitarbeiterin beruft? Hinweise im Antragsformular zu den Angaben zum Einkommen, die ausdrücklich „Zinsen aus Kapitalvermögen (u.a. aus Sparbüchern und Bausparverträgen)“ habe ich korrekt gemacht, da steht nichts von einschließlich Bonuszinsen, die erst nach Ablauf des BSV gezahlt werden. Leuchtet mir einfach nicht ein. Sind die tatsächlich im Recht?

Danke im Voraus.

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