Wohngeld /Harz IV-Aufstockung bei Zweitausbildung - Voraussetzungen?
Hallo liebe Community,
Ich bin 35 Jahre, weiblich, wohne alleine, keine Kinder nicht verheiratet.
Habe bereits eine Ausbildung hinter mir (2001-2005) und musste 2019 das Unternehmen in dem ich arbeitete betriebsbedingt verlassen. Ich habe eine gute Abfindung erhalten und 2020 nicht gearbeitet, da ich mir eine Auszeit nehmen wollte. ALG1 in 2020 nur 3 Monate beansprucht.
Dieses Jahr im September beginne ich eine zweite Ausbildung zur Orthopädietechnik-Mechanikerin. Azubigehalt laut TüVD 1074 brutto im 1. LJ.
Von meiner Abfindung habe ich noch etwas Geld übrig und momentan nutze ich noch die restlichen 180 Tage ALG1.
Wer kann mir sagen ob ich in meinem Fall überhaupt Anspruch auf eine finanzielle Untersützung in meiner Ausbildung habe, wie z.B. mit Wohngeld, Harz IV-Aufstockung etc. oder welche anderen Möglichkeiten es gibt?
Sehe etwas Probleme wegen der Abfindung die ich bekommen habe...
BaB fällt wohl raus, da diese bei einer Zweitausbildung nicht gelten.
Danke schonmal für Eure Hilfe und Tipps!!!!
1 Antwort
Da Dir bei Deinen Voraussetzungen dem Grunde nach kein BAB zu gewähren wäre, besteht Annspruch auf Wohngeld - woweit Du mit Deinem Auszubildendenentgelt (rund 858 Euro netto ) 80% Deines Bedarfes nach SGB II erwirtschaftest .....
also 80% der nach dem Wohngeldgesetz anerkennungsfähigen Miete + 80% des Eckregelsatzes nach SGB II = 446 Euro
Inwieweit Du dann noch aus evtl. vorhandenen Ersparnissen aufstocken kannst , müsstest Du bitte selbst klären.
Diese Antwort habe ich heut übrigens vom Amt erhalten:
Zunächst müsste geklärt werden, ob für Ihre Ausbildung eine Förderung durch die Arbeitsagentur in Form einer Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach möglich wäre. Dies ist bei einer zweiten Ausbildung unwahrscheinlich, jedoch nicht ausgeschlossen. Im Regelfall zählt auch Ihre Abfindung drei Jahre lang mit einem Sechsunddreissigstel monatlich zum wohngeldrechtlichen Einkommen (§ 15 Abs. 2 WoGG).
Hallo wilees, erstmal vielen Dank für deine super schnelle Antwort!
Ich habe vorhin etwas gegoogelt und gelesen, dass Abfindungen angerechnet werden wenn man Wohngeld beantragen will, daher ist eben mein Bedenken ob ich dann überhaupt Anspruch auf Wohngeld habe, denn auch im Formular muss man alle Einkünfte / Vermögen der letzten 3 Jahre angeben... :-/