Wohlverhaltensphase - Forderung von der Arge nach 8 Jahren?
Hallo zusammen,
ich bin seit 2016 in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz. Vor ca 8-9 Jahren lebte ich in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Teilweise war ich Arbeitssuchend, doch ab 2009 erwährbstätig durchgehend bis zum aktuellen Zeitraum. Dahmals hatte meine lebensgefährtin soweit ich weiß Dahrlen beantragt, die sie beantragt hat. Nun sind wir seit längerem getrennt und das wusste die Arge auch, auch habe ich mich sofort vom Arbeitslosengeld "abgemeldet" da ich einen Job bekommen habe.
Jetzt nach gut 8 Jahren bekomm ich ein schreiben von dem Inkasso Service der Arge ich möge doch bitte den Restbetrag (900€) umgehend begleichen.
Ich habe seit 2009 nie wieder was mit dem Arbeitsamt zu tun gehabt, noch Zahlungsaufforderung erhalten, noch wusste ich was von der Forderung, da ich auch längere Zeit allein gelebt habe nach der Trennung, hat sich nie jemand gemeldet und nun bekomm ich eine Mahnung die am 6.7.2017 erstellt wurde und mit 5€ Bearbeitungsgebühr belegt wurde.
Was soll der Unsinn? Auch könnte ich diese angeblichen Forderungen nicht in mein Insolvenzantrag mit aufnehmen weil ich keine Unterlagen hatte und auch sonst nirgends ein vermerk zu finden sein konnte.
Nun befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase. Hat dies negative Auswirkungen? Den mit Absicht hab ich da sicher nix vergessen, warum auch.
Habe das schreiben sofort an meine Treuhänderin weitergeleitet.
3 Antworten

1. Warum fordert das Jobcenter von Ihnen die Rückzahlung, obwohl sie seinerzeit nicht Darlehensnehmer waren? Waren Sie ggf. gemeinsam mit ihrer seinerzeitigen Freundin Darlehnsnehmer? Haben Sie den Darlehnsvertrag auch unterschrieben?
2. Für eine erfolgreiche Darlehensrückforderung seitens des Amtes bedarf es zwingend eines a) Änderungsbescheides und b) eines Rückforderungsbescheides. Beides muss Ihnen nachweislich zugestellt worden sein. Die blose Behauptung des Amtes, man hätte das an Sie geschickt, reicht nicht aus.
Ergo: Darlehensvertrag, Änderungsbescheid und Rückforderungsbescheid, nebst Zustellungsurkunde beim JC anfordern und prüfen. Selbstverständlich asap Einspruch gegen die Rückforderung beim JC und dem Inkasso-Dienst einlegen, um keine Fristen zu versäumen. Warten Sie dbzgl. nicht auf eine Rückmeldung ihrer Treuhänderin.
Hilfreich ggf. dieser Artikel, der sich jedoch nur auf die Rückforderung von laufenden ALG2-Leistung bezieht, nicht jedoch auf das Thema Darlehensrückforderung: http://www.hartziv.org/news/20150813-keine-hartz-iv-rueckzahlungspflicht-bei-zu-spaeter-rueckforderung.html
Last but not least, hier eine aktuelle "Arbeitshilfe zum Forderungseinzug" der Stadt Hamburg: http://www.hamburg.de/basfi/ah-forderungsverwaltung/2033046/ah-verjaehrung-sgbxii.html
Bitte genaustens lesen !!!!!
Abschließend ist noch zu sagen, dass ich impact in seiner Ansicht zustimme, die Überprüfung des Anspruchs nicht allein der Treuhänderin zu überlassen.
Aus eigener Praxis weiß ich, dass sich Treuhänder mit der "Abwehr" von unberechtigten Forderungen sehr schwer tun - ist ihnen oft einfach zuviel Arbeit - weshalb einzuhaltende Fristen, zum Nachteil des Insolvenzschuldners, gerade bei öffentlichen Gläubigern, "verhunsbeutelt" werden.
Das liegt zum einen an der "voreilenden Denke", dass Behörden fehlerfrei arbeiten und zum anderen, dass man bei entsprechenden Vorgehen, nahezu automatisch im Verwaltungsverfahrensrecht landet, was zugegebenermaßen, eine ziemlich dröge und äußetrst langwierige Veranstaltung ist, die nicht jedem liegt. ;-)
Liest man in o.g. "Arbeitshilfe" zwischen den Zeilen, könnte man fast auf die Idee kommen, dass zuständige Sachbearbeiter, zumindest versteckt, zur klaren Rechtsbeugung, respektive zum Rechtsbruch aufgefordert werden.

Vielen Dank für die Information!!!
Ich werde gleich morgen den Einspruch abschicken und meine Treuhänderin darüber informieren.
Ja wir haben in einer Bedarfs Gemeinschaft gelebt aber die Anträge und Behörden Gänge wurden durch meine dahmalige Lebensgefährtin getätigt da ich meist Arbeiten war

Nein keine negativen Folgen. Dir war die Forderung ja nicht bekannt.
Nebenbei bemerkt:
Auch wenn diese Forderung in das bereits abgeschlossene Insolvenzverfahren aufgenommen worden wäre, heist das nicht das diese rest-schuld-befreit werden würde. Öffentliche Gläubiger, wie Zoll, Finanzamt stimmen in der Regel einer Restschuldbefreiung nicht zu. Deshalb sind sie berechtigt Forderungen aus der Insolvenztabelle zu vollstrecken, auch nach Abschluss der Insolvenz mit erteilter Restschuldbefreiung.
Klar Du must zahlen. Lass Dir doch die Zahlung vom IV genehmigen. Dann erfährst Du auch ob Du von Deinem Pfändungsfreibetrag zahlen musst oder vom Einkommen.

So ist das mit dem Vergessen - absichtlich macht man das nie.
Wenn die Forderung berechtigt ist (die Treuhänderin hat das ordentlich zu prüfen, was "die" nicht immer tun), dann musst Du zahlen.

Und Du verstehst Deine Lage nicht.
Du hast evtl. durch "Vergessen" einer Schuld Deine Inso gefährdet.
Wenn Du aber jetzt zahlst ist die Sache gegessen.
Was soll da die Frage nach negativer Auswirkung?

Weil ich nicht einfach ohne Erlaubnis meiner Treihänderin keine Zahlungen tätigen darf. Und wie sieht es mit Verjährung aus? Mal davon abgesehen das ich das erste mal von der Arge angeschrieben wurde, ist diese Mahnung überhaupt berechtigt! Und eigentlich hätten die Pech wie jeder andere Gläubiger der sich zu spät melden, schließlich wurde die Insolvenzbekanntmachung, öffentlich bekannt geben wurde

Auch auf die Gefahr einer Wiederholung hin:
Wenn die Forderung berechtigt ist (die Treuhänderin hat das ordentlich zu prüfen, was "die" nicht immer tun), dann musst Du zahlen.
Du hast immer noch nicht verstanden: Bei Inso müssen sich nicht die Schuldner bei Dir melden, sondern umgekehrt.

Das habe ich auch bei allen mir bekannten und wo ich auch Unterlagen zu hätte, nur habe ich noch nie etwas schriftliches von der Arge diesbezüglich und die Forderung ist von 2009! Das sind 8 Jahre her, und als ich wieder in Arbeit Stände und die Arge das auch wusste kam nie eine Forderung, aber jetzt nach 8 Jahren ?

Donnerwetter - wie soll das hier jemand beurteilen können!!
T r e u h ä n d e r i n - kannst Du es jetzt besser lesen?

Was los? Irgendein Problem? Wenn du es nicht kapierst dann antworte nicht weiter! Wenn du die ganze Thematik nicht verstehst lass! Hier den großen Scheriff raushängen lassen aber nicht wirklich auf meine komplette Frage eingehen können, kneif dir deine Kommentare

"Du hast evtl. durch "Vergessen" einer Schuld Deine Inso gefährdet."
Völliger Unsinn!

Soso -
Wird ein Insolvenzantrag mit unvollständigen oder falschen Angaben eingereicht, droht Ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 Abs. 1 Nr. 7 InsO). Diese Gefahr droht Ihnen, wenn Sie z.B. nicht genau wissen, ob Sie weitere Gläubiger haben.


Es müssen nur Forderungen angegeben die tituliert sind. Ist die Rückforderung denn tituliert? Wohl nicht, sonst wäre ja eine Zustellung erfolgt.


Davon mal abgesehen, laut Aussage meiner Treuhänderin, hat die Arge Pech, die haben nix angemeldet, das ich das nicht angeben habe ist auch nicht schlimm, die Insolvenz wurde veröffentlicht und auch die Arge ist nicht mehr als ein gläubiger der da reinschauen muss.
Nicht böse sein aber die Antwort war wenig hilfreich, weil du meine Frage nicht ganz verstanden hast