Wohin sich wenden, wenn Bankberater gegen das Bankgeheimnis verstossen hat?
Wohin kann man sich wenden, wenn der Bankmitarbeiter gegen das Bankgeheimnis verstossen hat? Konkret hat der Bankmitarbeiter in seinem Freundeskreis über Zahlungsschwierigkeiten eines Dritten gesprochen und dass hier öfters Lastschriften zurück gehen.
2 Antworten
Beschweren kann sich nur der Dritte, denn er ist Betroffener. Der müsste sich an das BaFin wenden. Ist ihm hierdurch ein Nachteil entstanden, steht ihm natürlich, wie auch Herrn Leo Kirch, die Möglichkeit der Schadenersatzklage offen.
Informieren kann natürlich jeder die Bank, vertreten durch den Vorstand, selbst. Ob und was dann geschieht, wird natürlich nur intern geregelt, ohne weitere Information des nicht betroffenen "Informanten".
Das wird den Vorstand der Bank interessieren, sehr brennend sogar. Solche Mitarbeiter schaden der Bank und werden eine Abmahnung erhalten. Allerdings kann man sich ein Eigentor schießen wenn man da auf nicht beweisbare Gerüchte hereingefallen ist. Man sollte sich also gut überlegen was man tun will.
Oder warum sind die Vögelein nicht bekannt die Hoeneß und Co in der Presse verraten.
Nur weil Du es nicht weisst, heisst es nicht, dass die nicht bekannt sind.
quark, es wird in dieser Industrie so viel gequarkt. Das Problem ist das derjenige Beweisen muss das der Bankmitarbeiter den Flurfunk in den Freundeskreis trägt.
Ich kann mir nicht vorstellen das jemand wegen HansWurst aussagt. Oder warum sind die Vögelein nicht bekannt die Hoeneß und Co in der Presse verraten.