Wo müssen wir uns Anmelden?

2 Antworten

Ihr müsst euch beim Einwohnermeldeamt an eurem neuen Wohnort (bei eurer Schwiegermutter) anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Wohnungsgeber ist die Schwiegermutter.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

wohnungsgeberbestätigung von der schwiegermutter geben lassen und damit zum bürgeramt und euch ummelden. formulare gibts im internet.