Wo kann ich in der EÜR die erworbene Ladeneinrichtung angeben? Und wo die Ware, die ich kaufe?
Wer kann mir sagen, wo ich Einrichtungsgegenstände, die ich für meinen Laden gebraucht erworben habe in der EÜR eintragen muß? Und die Ware, die ich zum Verkauf in meinem Laden von meinem Lieferanten beziehe? Ich denke, daß das unter "Betriebsausgaben" bei "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten" in der EÜR angegeben werden muss.
Stimmt das so?
Lieben Dank für die Hilfe!
1 Antwort
Ich würde mir bei der IHK einen "Kontenplan" besorgen; der enthält alle Positionen, denen Einnahmen und Ausgaben zuzuordnen sind. Ladeneinrichtung ist Investition und daruaf gibt es eine Abschreibung. Für den Anfang ist das war für den Steuerberater. Wobei es auch preiswertere Varianten gibt wie Buchhaltungsbüros (siehe Kleinanzeigen in der Tageszeitung).