Witwenrente: Ansprüche bei Selbstständigen: wie lange?

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Für den Anspruch auf Witwenrente reicht es, wenn der Verstorbene irgendwann mal 60 Monate Rentenbeiträge bezahlt hat, diese müssen auch nicht am Stück sein, es müssen einfach 60 Monate zusammenkommen. Allerdings muß man wissen, wer nicht viel einzahlt, kann auch nicht viel bekommen.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestbeitragszeiten) dann ist es egal, wann die erreicht wurden.