Witwenrente + normale Rente und Hinzuverdienst
Hallo!
Ich habe eine Frage, die ich für eine liebe Freundin hier einstelle.
Also. Sie ist Rentnerin und 69 Jahre alt und bezieht eine Rente von knapp 1.200€ monatlich. Sie bezieht auch eine sehr kleine Witwenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung um 69€ im Monat. Seit Anfang 2008 hat sie einen 400€ Nebenjob. Dieser Nebenjob wurde 2008 vom Arbeitgeber und ihr selbst der Rentenversicherung gemeldet. Jetzt meldet sich die Rentenversicherung und meint, dass sie die Witwenrente seit Beginn des Nebenjobs also Anfang 2008 zurückzahlen soll, weil durch den Nebenjob der Anspruch darauf erloschen wäre.
Das sind mal eben knapp 4.000€ und die hat man nicht auf der hohen Kante liegen.
Frage: ist das rechtens? Wieviel darf sie dazuverdienen bei der Rentenhöhe, dass ihr die Witwenrente gestrichen wird? Ich habe dazu ein wenig im Netz recherchiert - aber die Antworten beziehen sich allesamt auf Menschen, die noch in Lohn und Brot stehen und nicht selbst schon im Rentenalter sind, bzw. die Antworten sind so schwammig formuliert, dass kein Mensch daraus schlau wird.
Danke für Eure Antworten.
LG, Babs.
1 Antwort
Hallo Soweit mir bekannt ist, darf sie ab 65 Jahren dazu Verdiennen so viel wiesie will und braucht nichts zurück Zahlen.Nur sie hat dann Soziealabgaben wo von sie nichts hat,ein beispiel ich bin mit 59 in Frührente gegangen, und mußte so auch meine Unfallrente angeben, das bekam ich bei der Altersrente angerechnet ich durfte aber ca.350€ da zu Verdienen was darüber war bekam ich an Rente weniger da nach wurde das auf 400€ erhöht und alles was ich dann mehr Verdiente wurde mir dann abgezogen, so lief das bis 65 und jetzt kann ich da zu verdienen so viel ich will.Ich würde mich bei einer Renten Beratungsstelle oder beim Vdk Erkundigen da mit du 200% sicher sein kannst.
Hallo, ein Altersrentner darf in der Tat so viel dazu verdienen, wie er will. Nur wenn er eine Hinterbliebenrente bezieht, dann wird diese auf den Hinzuverdienst angerechnet. Also aufpassen und alles rechtzeitig angeben. LG Petra