Wird nur Arbeitslosengeld1 gekürzt oder auch?
die Krankenversicherungsbeiträge? sodass Frau dann wenigstens weiter gesetzlich Krankenversichert ist. oder werden dann für diverse Monate nicht mehr gezahlt. und Frau muss sich selbst Krankenversichern bis zum Rentenzahlbeginn mit Abschlägen. Wenn es zu Kürzungen kommt, z.B. falls jemand mit 61 J. ein Stellenangebot aus Alters-Gesundheitlichen-Gründen ablehen muss. Bin nicht betroffen daher hier die Frage.
2 Antworten
ALG1 kann nicht gekürzt werden, entweder man hat Anspruch oder man hat keinen Anspruch. Wenn man keinen Anspruch hat, dann bekommt man kein ALG1 und damit wird auch die KK nicht mehr übernommen.
Um ALG1 zu bekommen muß man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, anders als bei ALG2 darf man aber auch ungeeignete oder Schlechter bezahlte Stellen ablehnen. Je länger die Arbeitslosigkeit geht umso mehr Abstriche muß man machen und wenn es auf ALG2 zugeht, dann ist man entsprechend verpflichtet jede zumutbare Arbeit anzunehmen.
eine 61 jährige ist definitiv nicht mehr für jede Arbeit geeignet und mit guter Begründung sollte es keine Probleme geben, wenn sie eine Arbeit ablehnt und nachweist, das sie weiterhin im Bewerbungsprozess steht und nicht einfach nur die Zeit totschlägt um ihr Geld zu bekommen und eigentlich lieber Hausfrau sein möchte.
Wenn Arbeitslose ohne triftigen Grund Arbeitsangebote ablehnen, so kann die Zahlung von ALG I eingestellt werden - das führt dann auch dazu, dass keine KV-Beiträge mehr übernommen werden.