Wird Kirchensteuer auf Abfindung fällig?

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Wenn einer zur Kirche gehört und der andere nciht, gilt es als glaubensverschiedene Ehe.

Es wird das Einkommen getrennt ermittelt.

Die Aufteilung erfolgt dann im Verhältnis  der Steuerschulden, die sich ergeben würden, wenn auf das jeweilige Einkommen die Grundtabelle angewendet würde.

https://www.ekd.de/kirchenfinanzen/kirchensteuer/ehe_und_lebenspartnerschaften.html

Allerdings müßte man auch die Vorteilhaftigkeit einer getrennten Veranlagung prüfen, insb. wegen der Abfindung und wegen der KiSt. Im Folgejahr kann wieder die Zusammenveranlagung gewählt werden.

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Ja, obwohl das bei Ehepaaren strittig ist, wenn sie "glaubensverschieden" sind. Eine mögliche Lösung zur Vermeidung der Kirchensteuer für die konfessionslose Ehefrau ist die Einzelveranlagung - womit dann jedoch ein eventueller Vorteil des Splittigverfahrens verloren geht.

Eine zweite Möglichkeit ist ein "Kirchensteuerteilerlass" - siehe dazu http://www.abfindunginfo.de/abfindung-steuerfrei.html