Wird Kindergeld bei der Wohngeldberechnung angerechnet wenn ich alleine Wohne?

1 Antwort

hoffe daher auf Aufklärung

Aber sicher und ich halte mich da nicht lange mit Blumen und Bienchen auf, sondern komme gleich zu Dr.Google aus dessen Zauberkabinett ich eben das hier hervorgezogen habe:

http://www.wohngeldantrag.de/geld/leistungen_kindergeld.htm

Was Du von Deiner Mutter bekommst, ist kein KINDERgeld, sondern einfach nur GELD, man spricht auch von Unterhalt und der ist anrechenbar. Steht alles in dem Beitrag!

Ah sehr gut, dieser Text ist mir nicht über den Weg gelaufen. Sehr informativ.

Kann man sagen, das wenn die Mutter nicht weiter bereit ist, das Kindergeld also den Unterhalt zu zahlen und ein solcher "Abzweigungsantrag" gestellt wird, dann wird das Kindergeld an das Kind ausgezahlt aber beim Wohngeldamt nicht mehr als Unterhalt deklariert und somit nicht mehr angerechnet?

Vielen Dank für die zügige Antwort

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@Change

Kann man sagen, das wenn die Mutter nicht weiter bereit ist, das Kindergeld also den Unterhalt zu zahlen

Wenn Du diesen Weg gehen möchtest, hat allerdings Deine Mutter das Problem zu begründen, warum sie die Unterhaltszahlung an Dich einstellt, obwohl sie dazu verpflichtet ist.

Ganz so leicht wirds einem dann doch nicht gemacht.

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@Primus

Ich habe gelesen, dass eine Einverständniserklärung der Mutter zu dem Antrag förderlich ist. Und der Antrag hat soweit ich das bisher verstanden habe die Absicht, die Zahlung einfach direkt an das kind umzuleiten anstatt den Umweg über die Mutter zu nehmen.

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@Change

wenn Du zu Hause nicht mehr wohnst, sind Deine Eltern zu Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes verpflichtet. Dagegen kannst Du absolut keinen Grund angeben und es wird Dir ggf. das volle KG als fiktives Einkommen angerechnet - unabhängig, ob Du es bekommst oder nicht.

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