Wird KfZ polizeilich stillgelegt, wenn man keine Versicherung hat?

5 Antworten

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Ob Dein Fahrzeug ggf. stillgelegt wird, hängt davon ab, ob Du von der neuen Versicherung ebenfalls eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) erhalten hast oder nicht, und diese der Zulassungsstelle gegeben hast.

Da Du von der ersten Gesellschaft eine EVB genutzt hast, hat diese Gesellschaft Dir auch Versicherungsschutz gewährt. Da ist es für die Haftpflichtversicherung unerheblich, ob Du einen Vertrag unterschrieben hast oder nicht. Der Versicherungsschutz bestand im Rahmen der vorläufigen Deckung. Wenn diese Gesellschaft keinen Antrag erhalten hat, wird sie irgendwann natürlich die Zulassungsstelle vom Ende Ihrer Deckungszusage informieren. Das ist in Deinem Fall wohl so geschehen. Allerdings macht sie das nicht per Beginn der Zulassung, sondern "irgendwann". Von der Zulassung bis zu diesem Zeitpunkt steht dem Versicherer dann auch der Beitrag zu.

Das betraf jetzt erst einmal die erste Versicherung. Kommen wir nun zu der zweiten, der günstigeren.

Wenn von dieser Gesellschaft auch eine EVB bei der Zulassungsstelle hinterlegt hat (durch Dich), brauchst Du Dir erst einmal keine Sorgen machen, da diese natürlich wegen der Reaktion des ersten Versicherers nicht ungültig wird. Du hast also Versicherungsschutz. Falls Du allerdings keine EVB hinterlegt hast, fährst Du tatsächlich im Moment ohne Versicherungsschutz. Also musst Du so schnell wie möglich Dir von der neuen Versicherung eine EVB besorgen oder diese bitte, die Nummer per Fax an die Zulassungsstelle zu schicken. Das machen die Versicherer schon mal.

Du kannst versuchen, dass die neue Versicherung die EVB per Zulassung gültig macht. Dann musst Du mit dem alten Versicherer sprechen, ob diese auf die Geltendmachung der Prämie für deren vorläufige Deckung verzichtet. Also, einmal dort anrufen.

Das hast Du natürlich alles selbst verbockt. Immer schlecht, die "Doppelkarte" eines Versicherers zu benutzen und bei einer anderen den Vertrag unterschreiben. Vermutlich ist das den Stress, den Du jetzt hast und haben wirst, wohl nicht wert gewesen.

Habt ihr die EVB-Nummer von der neuen Versicherung, die ihr abgeschlossen habt, nciht der Zulassungsstelle gegeben?

Damit wäre der Fall nämlich erledigt. Über die EVB Nummer hat die Zulassungstelle ja den Nachweis, dass eine Versicherung besteht.

Das Problem habt ihr auf der anderen Seit. denen wird es nicht schmecken, dass ich mit einer EVB von denen zugelassen habt udn dann woanders unterschrieben. Die werden die paar Tage teuer abrechnen.

Also ganz schnell die neue Versicherung an die Zulassungsstelle schicken.

Dann schicken die auch keinen, der Euren Stempel runterkratzt.

Zieht die Versicherung ihren Schutz zurück, wird das Straßenverkehrsamt benachrichtigt. Zeigt man die Kennzeichen nicht freiwillig zum abkratzen der Plakette vor, wird die Zulassungsplackette durch das Ordnungsamt vom Nummernschild entfernt.

Jeder Polizist kontrolliert ob eine gültige Plakette auf dem kennzeichen ist. Fährt man ohne Versicherungsschutz, ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden extrem hoch. Denn das fällt nicht nur bei einer zufälligen kontrolle auf. Hat man einen Polizeiwagen hinter sich, ist die Wahrscheinlichkeit dass man angehalten wird nahezu 100%, denn die sind verpflichtet nach der Plackette zu gucken. Selbst beim blossen Vorbeifahren an einem Polizisten ist die Wahrscheinlichkeit dass der genau hinguckt sehr hoch.

Es ist praktisch unmöglich längere Strecken zu fahren ohne erwischt zu werden!

Mit dem Erhalt der EVB-Nr. habt ihr einen Versicherungsvertrag geschlossen, der erst einmal Bestand hat. Wie kommt Ihr darauf das Ihr keinen Vertrag geschlossen habt? Meint Ihr die Versicherungen geben solche EVB-Nr. ohne Vertrag heraus? Das ist eine Deckungszusage von Seiten der Versicherung.

Nun würde mich interessieren, wie so etwas ablaufen würde. Kommt die Polizei und schraubt die Nummernschilder weg und stellt uns die ganzen Gebühren in Rechnung?

Genau so, allerdings ist das Ordnungsamt nach Anzeige der Zulassungsbehörde damit befasst und kratzt nur die Siegel ab, ist ja euer Schild. Und das Fzg würde kostenpflichtig aus öffentlichem Verkehrsraum zu entfernen sein.

Schliesslich stellt auch das stehende Fahrzeug eine Gefährdung dar.

Und entgegen eurer rechtsirrigne Auffassung ist nur ein zugelassenes Fahrzeug mit Siegeln und bei fortwährend bezahlter Versicherungsprämien tasächlich angemeldet :-O

G imager761