Wird für ein Modernisierungsdarlehen der KfW eine Grundschuld benötigt?

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Das steht in den Bedingungen der kfw :

Die Hausbank ist berechtigt, die aus der Gewährung des Kredits entstandenen Forderungen gegen den Endkreditnehmer und die bestellten Sicherheiten auf die KfW zu übertragen. Auch nach der Sicherungsabtretung an die KfW werden die betreffenden Forderungen von dem zwischen der Hausbank und dem Endkreditnehmer vereinbarten Sicherungszweck erfasst. Sicherheiten, die der Hausbank für einen von der KfW refinanzierten Kredit vom Endkreditnehmer gestellt worden sind oder künftig gestellt werden, dienen – soweit eine weite Zweckbestimmung rechtswirksam vereinbart wurde oder künftig vereinbart wird – der Absicherung aller an die KfW abgetretenen oder in Zukunft abzutretenden Kreditforderungen der Hausbank gegen den Endkreditnehmer. Dies gilt auch, wenn die Sicherheit von einem Dritten gestellt wird.

Wenn die Hausbank eine Grundschuld fordert, wird diese also bestellt werden müssen. Die kfw Bank hat sich wie oben beschrieben gegenüber der Hausbank abgesichert.

Das Darlehen wird durch eine Bank hindurch bei der KfW gewährt. Die Bank fordert Sicherheiten für das Darlehen.

Als Sicherheit kann eine Grundschuld dienen, muss aber nicht. Wenn die Modernisierung im Rahmen einer größeren Renovierung erfolgt, sind üblicherweise ohnehin grundschuldbesicherte Darlehen bei der Hausbank abzuschließen, so daß dies auch den Darlehensbetrag über die KfW einschließt.

Hat man nur das KfW-Darlehen, kann die Sicherheit auch hinterlegte Goldbarren, eine Lebensversicherung oder Ähnliches sein.